Praxisaufkauf
Wird die Wiederbesetzung zum Eiertanz?
Die gesetzlichen Regeln zum Praxisaufkauf können die Wiederbesetzung erschweren. In den Zulassungsausschüssen steigt die Begründungslast für KV-Vertreter.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Arztsitz in einer Region mit mehr als 140 Prozent Versorgungsquote? Ob es dort mit der Wiederbesetzung klappt, wird stärker als bisher vom Einzelfall abhängen.
Dafür sorgen die neuen Regeln für den Praxisaufkauf im Versorgungsstärkungsgesetz. Wie die KVen damit umgehen, wollte die "Ärzte Zeitung" aus sechs KV-Bezirken wissen. Die Antworten aus Baden-Württemberg, Nordrhein und Rheinland-Pfalz haben wir bereits vorgestellt.
Die Zahl der Praxen in rechnerisch "überversorgten" Regionen ist beeindruckend. Selbst in einem kleinen KV-Bezirk wie Bremen stehen dort insgesamt 213 Arztsitze im Feuer, bundesweit sind es bis zu 12.000.
Man sei aus den Zulassungsausschüssen die Diskussion über hohe Versorgungsgrade schon gewöhnt, heißt es von der KV Bremen. Versorgungsrelevant seien die Praxen, "die durch abrechnete Fallzahlen belegen, dass sie versorgt haben", erklärt die KV.
Ob das immer so einfach sein wird?
Vorläufig müssen KVen und Kassen noch mit der alten Bedarfsplanung arbeiten. Und die hat viele Tücken. Schon bisher wird etwa in Bremen die Umland-Versorgung von bis zu 50 Prozent bei den spezialisierten Fachärzten nicht berücksichtigt.
Aus Sicht der KV Westfalen-Lippe muss bei der Wiederbesetzung ein ganzes Kriterienset geprüft werden: Die Auslastung der Praxis, die Entfernung zu anderen Praxen, die topografische Lage, aber auch absehbare Praxisschließungen in der Umgebung.
Die KV Niedersachsen weist darauf hin, dass die neue, gesetzlich verbriefte Termingarantie eine - ungewollte - Steilvorlage für die Diskussion in Zulassungsausschüssen sein kann.
Denn eine Vier-Wochen-Garantie für Patienten und eine Wiederbesetzungssperre werden sich in vielen Fällen argumentativ nicht gut miteinander vertragen. Grundsätzlicher ist die Kritik von Baden-Württembergs KV-Vize Dr. Johannes Fechner.
Er fordert, in der Bedarfsplanung dürfe ein angestellter Arzt nur mit dem Faktor 0,8 veranschlagt werden, weil er nicht 50, sondern 38 Stunden pro Woche arbeitet. Fechner bekennt, angesichts des massiven Trends zur Halbtagsarbeit habe er frühere Positionen revidiert: "Wir brauchen mehr Ärzte."
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