Kommentar – Kassenwettbewerb
Wortwolken reichen nicht
Kann eine Regierung aus eigener Macht heraus ein Problem nicht sinnvoll regeln, gibt es einen einfachen Kniff. Man stellt schlicht in Abrede, dass es ein Problem gibt.
Exakt so verhält es sich bei der Forderung nach einer einheitlichen Aufsichtspraxis bei Krankenkassen. Denn hier kann der Bund aufgrund der föderalen Aufgabenteilung nicht einfach durchregieren.
Fakt ist, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Länderministerien, die insbesondere die AOKen beaufsichtigen, oft nicht an einem Strang ziehen – und das bei Fragen, die für einen fairen Kassenwettbewerb entscheidend sind.
Diesen Sachverhalt hat die Regierung jüngst wieder mit einer Wortwolke übertüncht: Man wolle sich "im Dialog mit den Ländern dafür einsetzen, Wettbewerbsverzerrungen durch divergierende Aufsichtsentscheidungen zu vermeiden". Gesprochen wird seit Jahren über das Thema, doch was hat es genützt?
Ein Lackmustest sind Hausarztverträge und der Umgang mit den Chronikerpauschalen. Über das "Vertragsdesign" ergeben sich Möglichkeiten für Kassen, ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu optimieren.
Das BVA hat öffentlich bekannt, an diesem Punkt mit den Länderbehörden über Kreuz zu liegen. Und die Koalition? Verharrt im Passiv-Modus.
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