Bundesregierung kontert BVA

Kein Reformbedarf beim Kassenwettbewerb

Die Bundesregierung weist Forderungen des Bundesversicherungsamtes zurück, den Wettbewerb zwischen Kassen stärker zu regulieren. Deren Eigenwerbung kostete zuletzt fast 194 Millionen Euro pro Jahr.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Kosten für die Eigenwerbung der Krankenkassen beliefen sich zuletzt auf fast 194 Millionen Euro pro Jahr.

Die Kosten für die Eigenwerbung der Krankenkassen beliefen sich zuletzt auf fast 194 Millionen Euro pro Jahr.

© Robert Schlesinger / dpa

BERLIN. Beim Wettbewerb der Krankenkassen verordnet sich die Bundesregierung eine Politik der "ruhigen Hand". Gründe für weitgehende Reformen sieht sie nicht – und lässt damit Forderungen des Bundesversicherungsamtes ins Leere laufen.

Im April hatte die Bonner Behörde einen Bericht über die Folgen des Wettbewerbs vorgelegt, der mit dem Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) im Jahr 1993 seinen Anfang genommen hatte.

Bei der wettbewerblichen Ausrichtung stehe die "Marktbehauptung" der Kassen oft im Vordergrund und nicht das Bemühen um eine bessere Versorgung, monierte das BVA.

Evaluation "kaum praktikabel"

In der Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag bremst die Regierung Forderungen der Bundesoberbehörde aus, den Wettbewerb schärfer zu regulieren.

Auf dem Kieker hat das Amt insbesondere Selektivverträge: Viele dieser Verträge verletzten gesetzliche Vorgaben, nur wenige seien innovativ.

Die Forderung des BVA, Hausarztverträge umfassend zu evaluieren, weist die Regierung zurück – das sei "kaum praktikabel und zeit- und kostenintensiv". Die Kassen unter BVA-Aufsicht hatten 2016 fast 5400 Selektivverträge (nach Paragraf 140a SGB V).

Auch bei der Entwicklung von Satzungsleistungen erkennt die Regierung keinen Reformbedarf. Vor sechs Jahren wurde im Versorgungsstrukturgesetz unter einem FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium der gesetzliche Rahmen für Satzungsleistungen liberalisiert.

Ein Jahr später, 2013, waren die Ausgaben der Kassen für diese Extra-Leistungen um 238 Prozent auf 203 Millionen Euro explodiert (siehe nachfolgende Grafik).

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Bei diesen Leistungen stünden "die Bindung und Akquise von Versicherten mit guten Risiken" im Mittelpunkt, bemängelt das BVA. Der Gesetzgeber solle diese Zusatzleistungen der Kassen auf evidenzbasierte Angebote beschränken, riet die Behörde.

"Bewusst einen weiten Gestaltungsspielraum" gegeben

Ganz anders die Regierung: Die Gesamtausgaben für Satzungsleistungen beliefen sich lediglich auf 0,1 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben, argumentiert sie.

Zudem habe der Gesetzgeber den Kassen "bewusst einen weiten Gestaltungsspielraum" gegeben. Vorgaben, die über das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot hinausgehen, seien daher "nicht sachgerecht".

Abgebügelt werden auch Forderungen des BVA, Bonusprogramme stärker zu überwachen und Wahltarife zur Disposition zu stellen. Boni würden oft zur Mitgliederwerbung "unzulässig eingesetzt".

Das Ziel, auf diesem Wege das gesundheitsbewusste Verhalten von Versicherten zu stärken, habe sich hingegen nicht erfüllt. Die Regierung hält allerdings die gesetzlichen Qualitätsanforderungen, die an diese Programme gestellt werden, für "ausreichend".

Vollends diametral fällt die Bewertung bei Wahltarifen aus. Regelmäßig werde dabei das Ziel verfehlt, dass nur eingeschriebene Versicherte das Risiko dieses Tarifs tragen, warnt die Behörde.

Dagegen haben sich Wahltarife aus Sicht der Regierung "in der Praxis bewährt", da sie "mehr Transparenz für die Versicherten" schaffen.

AOK gibt anteilig am meisten aus

Gemein ist allen Kassen, dass sie im Zeitverlauf immer mehr Mittel für Werbung in eigener Sache ausgegeben haben. Die gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze erlaubten im Jahr 2016 pro Mitglied Werbeausgaben von 4,36 Euro.

Diese Quote ist von den AOK-Kassen mit 93 Prozent mit Abstand am stärksten ausgeschöpft worden (4,06 Euro).

Die Ersatzkassen liegen im Kassenvergleich mit einer Ausschöpfungsquote von 78 Prozent (3,39 Euro) im Mittelfeld, die Betriebskassen investieren je Mitglied am wenigsten in Werbung (66 Prozent, 2,88 Euro).

GKV-weit haben sich die Werbeausgaben im Jahr 2016 auf 193,6 Millionen Euro addiert, 2011 waren es 50 Millionen Euro weniger.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wortwolken reichen nicht

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