Thüringen
Zäher Kampf um Landärzte
In Thüringen hat die damals schwarz-rote Landesregierung 2014 ein Programm initiiert, das Ärzte zur Niederlassung auf dem Land bewegen soll. Welche Perspektiven hat das Modell nach dem Machtwechsel in Erfurt?
Veröffentlicht:ERFURT. In Thüringen trägt das neue Landesprogramm zur Förderung von Praxisneugründungen oder -übernahmen in unterversorgten ländlichen Regionen erste zarte Früchte.
Seit dem Start im Juli 2014 sind nach Angaben des Sozialministeriums vier Ärzte aus dem Landeshaushalt gefördert worden - drei Hausarztpraxen und eine Augenarztpraxis.
Die ausgezahlte Gesamtsumme belief sich auf 60.000 Euro, die sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftspraxen zugute kamen.
Monatelange Querelen
Ziel des Programms ist es, Ärzte zur Niederlassung in unterversorgten Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern zu bewegen.
Niederlassungswillige Ärzte können in Thüringen einen rückzahlungsfreien Zuschuss von 20.000 Euro erhalten, für die Eröffnung von Zweigpraxen gibt es 5000 Euro aus der Landeskasse.
Im Gegenzug müssen sich die Mediziner verpflichten, mindestens fünf Jahre in Thüringen zu arbeiten.
Um die Ärzteförderung hatte es in der damaligen CDU-/SPD-Landesregierung monatelange Querelen zwischen Sozial- und Finanzministerium gegeben.
Inzwischen regiert in dem Bundesland eine rot-rot-grüne Regierung unter Führung der Linken, in deren Verantwortung auch das Gesundheitsressort übergegangen ist.
Wie viel das Land in diesem Jahr für Praxiszuschüsse zur Verfügung stellt, ist bislang allerdings noch nicht absehbar, da es für 2015 noch keinen Landeshaushalt gibt.
"Hoffen, dass es weitergeht"
"Wir hoffen jedenfalls, dass es weitergeht", sagte Antje Görnhardt, Sprecherin der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen, die die Anträge bearbeitet und über die die Zuschüsse ausgereicht werden. Ein neuer Antrag liege bereits vor.
Insgesamt hatten im vergangenen Jahr zwölf Ärzte den Landeszuschuss beantragt. Acht wurden abgelehnt, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren - zum Beispiel, weil an der Förderung interessierte Praxen schon arbeiteten.
Rückwirkend darf der Zuschuss aber nicht gezahlt werden, heißt e in der Förderrichtlinie.
Außerdem haben sieben Mediziner mit Ambitionen auf eine Praxisgründung in Thüringer Mangelregionen im vergangenen Jahr eine Niederlassungsförderung über den Landesausschuss von Ärzten und Krankenkassen in Anspruch genommen.
Über einen Fünfjahreszeitraum gestreckt kann eine so geförderte Praxis jeweils 60.000 Euro erhalten - die Summe fließt in vierteljährlichen Abschlägen, wenn die Praxen ihre Arbeit aufgenommen haben.
Das 2014 ausgezahlte Gesamtfördervolumen beziffert die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) auf rund 50.000 Euro.
Im vergangenen Herbst hatte die KVT-Vertreterversammlung mit einem Grundsatzbeschluss den Weg für die Bildung eines Strukturfonds freigemacht, der 2015 erstmals aufgelegt werden soll.
Er soll unter anderem für Zuschüsse zu Praxisneugründungen oder -übernahmen eingesetzt werden. Die Rede war von einem Gesamtvolumen von 1,45 Millionen Euro - eine Summe, die KVT und Kassen paritätisch aufbringen wollen.