Kommentar zu Heroin
Zügel lockern!
Bei Menschen mit Bluthochdruck ist es selbstverständlich, dass sie auf die Medikamente eingestellt werden, die für sie am verträglichsten sind. Da stellt sich die Selbstverwaltung nicht quer.
Das gilt nicht bei allen Indikationen. Mit ihren strengen Vorgaben verwehrt die Selbstverwaltung vielen Heroinkranken den Zugang zu einer besseren Therapieform.
Das gilt für die Abgabe reinen Heroins ganz allgemein, aber auch für das Nein zu oralen Darreichungsformen. Deshalb ist es gut, dass die Debatte darüber wieder Fahrt aufnimmt.
Ärzte, Kommunalpolitiker aller politischen Farben und Polizisten blicken gespannt auf die anstehende Beratung des GBA über möglicherweise neue und weniger strenge Spielregeln für Heroin auf Rezept.
Die Modellversuche in sieben Städten haben gezeigt, dass sich viele der Probanden erholten, eine Arbeit aufnahmen und den Kontakt zur Szene abbrachen. Beschaffungskriminalität und Prostitution gingen zurück.
Unnötige Anforderungen an die Ausstattung von Suchtambulanzen verhindern bislang aber ein breiteres Angebot.
Dass nur die intravenöse Gabe des Diamorphins erlaubt ist, schließt die Junkies aus, deren Venen zu kaputt sind, um noch eine Nadel aufzunehmen. Der GBA sollte der Suchtmedizin diese Fesseln nehmen, um Versorgung zu verbessern.
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