Patientenberatung
Zukunft der UPD: gGmbH oder Stiftung?
Die Unabhängige Patientenberatung soll neu aufgestellt werden. Strittig ist das Wie: Das bisher favorisierte Stiftungsmodell scheint einigen Gesundheitspolitikern zu politikfern.
Veröffentlicht:Berlin. Eine Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) nimmt über den Status von Gedankenspielen hinaus Konturen an. Am Mittwoch hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Thema befasst.
Hintergrund ist das Auslaufen der Förderperiode für den gegenwärtigen Betreiber der UPD, der Sanvartis GmbH, Ende 2022. Der nach einem kontroversen Ausschreibungsverfahren erfolgte Zuschlag für das Unternehmen war von Anfang an umstritten. Konsens gibt es aber in der Einsicht, dass eine erneute Diskontinuität in der Arbeit der UPD – wie nach dem Trägerwechsel 2016 – unbedingt vermieden werden soll.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke (CDU), hatte bei den Professoren Ulrich Gassner und Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg ein Gutachten bestellt, das Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der UPD beleuchten soll. Beide Juristen stellten am Mittwoch die verschiedenen Varianten im Gesundheitsausschuss vor.
Stiftungsmodell als eine Variante
Von den vier grundsätzlichen Optionen galt bisher das sogenannte Stiftungsmodell als das politisch aussichtsreichste. Denn es könnte der künftigen UPD unter dem Dach einer Stiftung größere Akzeptanz als bisher verleihen – als Vorteile werden der „Neutralitätsnimbus“ und die Möglichkeit der Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen genannt.
Nach der Beratung im Ausschuss aber zeigte sich Erwin Rüddel, CDU-Gesundheitspolitiker und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, skeptisch. „Die Politik würde sämtlichen Einfluss auf die UPD verlieren. Das ist aus meiner Sicht problematisch, da die demokratische Legitimation von Verbraucherschützern oder Patientenvertretern deutlich geringer ist als bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, sagte er der „Ärzte Zeitung“.
Auch ein wie auch immer modifiziertes Ausschreibungsmodell scheint aus dem Rennen zu sein, da es keine Antwort auf das Problem der fehlenden Kontinuität bei einem Trägerwechsel gibt. Ebenfalls offenbar nicht verfolgt wird das sogenannte „Ausbaumodell“, bei dem die UPD künftig an bestehende Strukturen wie das IQWiG oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) angedockt werden könnte.
gGmbH mit dem Bund als Mehrheitseigner
Immer mehr rücken Hybridmodelle in den Fokus, durch die Regelungsziele wie Unabhängigkeit, Kontinuität und Innovationsoffenheit besser verfolgt werden könnten. „Ich tendiere inzwischen eher zu einer gGmbH, bei der das Bundesministerium für Gesundheit die Mehrheit hält“, erläutert Rüddel. Die Kernstruktur einer gemeinnützigen GmbH könnte dann theoretisch mit anderen Elementen verknüpft werden – wie etwa der Ausschreibung nur der Beratungsleistung.
Fest steht, dass sich der Gesetzgeber beeilen muss, um noch in dieser Legislatur die Zukunft der UPD fix zu machen. Anderenfalls liefe man Gefahr, dass wegen der Vorlauffristen erneut eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird – und das wollen nahezu alle Fraktionen vermeiden.