Bewegung bei Lauterbachs Spargesetz

Zuschläge auf die Pauschalen: Tempo machen soll sich für Ärzte lohnen

Ampel-Fraktionen wollen schnelle Behandlungsaufnahme nach Vermittlung der Terminservicestellen mit Zuschlägen auf Versicherten- und Grundpauschale von bis zu 200 Prozent anreizen. Der Hausarztvermittlungsfall soll zudem um 50 Prozent höher bewertet werden als bisher. Die Arzneimittelpolitik soll evaluiert werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht: | aktualisiert:
Gibt es bald noch mehr zu tun für die Terminservicestellen? Durch sie vermittelte Termine sollen jedenfalls für Vertragsärztinnen und -ärzte besser bewertet werden als bisher. Auch Terminvermittlungen bei Facharzt/-ärztin durch Hausärzte werden mit zusätzlichen Anreizen versehen.

Gibt es bald noch mehr zu tun für die Terminservicestellen? Durch sie vermittelte Termine sollen jedenfalls für Vertragsärztinnen und -ärzte besser bewertet werden als bisher. Auch Terminvermittlungen bei Facharzt/-ärztin durch Hausärzte werden mit zusätzlichen Anreizen versehen.

© KV Hessen

Berlin. Bei der Jahreshauptversammlung des Virchowbundes am Freitag war bereits darüber spekuliert worden: Über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausärzte vermittelte Facharzttermine könnten mit höheren Zuschlägen versehen werden.

Änderungsanträge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Datum vom 14. Oktober sehen nun genau dies vor. Schnelle Behandlungen nach einer Vermittlung durch die Terminservicestellen an Fachärzte sollen mit höheren Versichertenpauschalen beziehungsweise Grundpauschalen extrabudgetär abgerechnet werden können. Der Gesetzgeber erwartet als Gegenleistung allerdings zügige Behandlungsaufnahme. Die Streichung der Neupatientenregelung wird dagegen wohl nicht mehr angefasst.

Spielraum für Zuschläge von bis zu 200 Prozent

Wie bisher soll der Zuschlag zur Pauschale vom Beginn der Behandlung abhängen. Die Fristen sollen allerdings deutlich verkürzt werden. Startet die Behandlung nach der Vermittlung bereits einen Tag später, soll der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) einen Zuschlag von bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale beziehungsweise Grundpauschale vorsehen können. 100 Prozent Aufschlag sollen bei einer Vermittlung binnen vier Tagen möglich werden. Bei einem Behandlungsbeginn bis spätestens 14 Tage nach der Terminermittlung soll es noch 80 Prozent und bis zum 35. Tag 40 Prozent Aufschlag geben können.

Vermittelt ein Hausarzt oder eine Hausärztin erfolgreich einen Termin beim Facharzt oder bei einer Fachärztin soll er künftig mindestens 15 Euro statt bislang zehn Euro erhalten.

In diesem Rahmen soll sich der Bewertungsausschuss jeweils bewegen können, der die konkrete Höhe der Zuschläge letztlich verhandeln soll. Das geht aus den Änderungsanträgen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor, die der Ärzte Zeitung vorliegen. Bislang liegt der höchstmögliche Zuschlag bei 50 Prozent Aufschlag auf die Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale.

Ampel-Fraktionen entlasten Kassen um 1,5 Milliarden Euro

Auch die jüngste Prognose des Schätzerkreises haben die Fraktionen aufgegriffen. Der hatte festgestellt, dass die Kassen das Geschäftsjahr 2022 voraussichtlich mit einem Defizit abschließen werden. Deshalb sollen sie ausweislich der Änderungsanträge nicht vier, sondern nurmehr 2,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds abführen müssen. Die Summe soll durch eine Verringerung der prozentualen Anteile erreicht werden, in deren Höhe die Kassen die die Mindestreserven überschreitenden Anteile an den Fonds abführen sollen.

Weitere geplante Änderungen des Gesetzentwurfs zielen auf die Arzneimittelpolitik. So soll die Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten, ab der sie in ein reguläres Nutzenbewertungsverfahren eintreten müssen, nicht auf 20, sondern nur auf 30 Millionen abgesenkt werden. Zudem wollen die Ampel-Fraktionen diesen Schritt, die geplanten neuen Vorgaben für Erstattungsbeträge für Arzneimittel und die Einführung des Kombinationsabschlags bis Ende 2023 evaluieren lassen. Das Erkenntnisinteresse richtet sich darauf, inwieweit sich das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf den deutschen und europäischen Pharmastandort sowie die Versorgungssicherheit auswirkt.

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