Positionspapier

5 Forderungen für Cloud-Einsatz im Gesundheitsbereich

Damit innovative Ansätze und Anwendungsfälle in der Gesundheitsversorgung und Forschung zum Tragen kommen, fordert die Health-IT-Branche stimmige Rahmenbedingungen – regulatorisch, finanziell und technisch.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die EU-weite, cloudbasierte Nutzung von Gesundheitsdaten soll die medizinische Versorgung und Forschung voranbringen.

Die EU-weite, cloudbasierte Nutzung von Gesundheitsdaten soll die medizinische Versorgung und Forschung voranbringen.

© metamorworks / Getty Images / iStock

Berlin. Deutschland muss in puncto Gesundheitsdaten noch eine Schippe drauflegen, um die Patientenversorgung verbessern sowie neue Möglichkeiten für die Erforschung von Krankheiten eröffnen zu können. Grundlage dafür ist eine zeitgemäße Vernetzung aller relevanten Akteure, die sowohl praktischen Anforderungen genügt als auch das nötige Sicherheitsniveau gewährleistet, postuliert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier.

„Gesundheitseinrichtungen sind zunehmend mit wachsenden Anforderungen an ein zeitgemäßes Management von Daten konfrontiert“, so bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Und ergänzt: „Cloud-basierte Anwendungen bieten unter anderem einen schnellen und flexiblen Datenzugriff, ein hohes Sicherheitsniveau und begünstigen neue, dezentrale Versorgungsmodelle. Zudem sind sie durch ihre Skalierbarkeit meist sogar finanziell von Vorteil. Insgesamt sind Cloud-Computing-Angebote deshalb unabdingbar für eine zukunftsgerechte digitalisierte Gesundheitsversorgung.“

Föderalismus adé

In seinem Positionspapier nennt der bvitg fünf Kernforderungen für den erfolgreichen Einsatz von Cloud-Lösungen in der Gesundheitsversorgung:

  • IT-Sicherheit: Eine bundeseinheitliche, länderübergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie soll die Nutzung von Cloud-Computing vereinfachen;
  • Datenschutz: Auch hier fordert der bvitg eine Absage an die föderalistische Herangehensweise – nämlich die Auflösung der einzelnen Landesdatenschutzrichtlinien zugunsten einer länderübergreifenden Richtlinie für Datenschutz.
  • Datensouveränität: Die Branche verlangt vom Bund ein Bekenntnis zum Vorzug von Cloud-Lösungen gegenüber lokalen Formen der Datenspeicherung und -verarbeitung zur Verbesserung der Datensouveränität.
  • Incentive-Zahlungen: Der Bund soll Anreize für den flächendeckenden Einsatz von Cloud-Computing als Schrittmachertechnologie für zeitgemäße Datennutzung durch KI- und Big Data Anwendungen schaffen.
  • Europäischer Gesundheitsdatenraum: Ohne den von der EU bis 2025 angestrebten Aufbau eines interoperablen Gesundheitsdatenraums (European Health Data SPace/EHDS) beim Namen zu nennen, plädiert der bvitg für einen „Datenaustausch über die nationalen Grenzen hinaus durch einen klaren Rechtsrahmen im Sinne der DS-GVO zu ermöglichen und so das Vertrauen der Stakeholder in die Datensicherheit zu stärken.“

Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, weist der bvitg darauf hin, dass eine zukunftsfähige und patientenzentrierte Versorgung nur durch den Einsatz von Technologie gestärkt werde. Die Kehrseite: „Während das Volumen der Gesundheitsdaten stetig zunimmt, steigen auch die Anforderungen an Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung“, heißt es im Positionspapier. Nicht allein die technischen Ausstattungen von Einrichtungen, sondern auch ineffiziente Prozesse wie mehrfache Patientenanamnesen führten zu Herausforderungen.

Datenauslagerung als Effizienztreiber

Die Digitalisierung werde nur dann zur echten Chance, wenn Gesundheitsdaten schnell und sicher zusammengeführt und ausgewertet werden können. „KI-basierte Anwendungen können dann etwa ein enormes Potenzial in der Bekämpfung von chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen entfalten“, so der bvitg.

Die Nutzung eines Netzwerks an Servern – Cloud Computing – biete Leistungserbringern und Patienten gleichermaßen Lösungsansätze, um Daten effizient, flexibel, transparent und vor allem sicher abzulegen und zu nutzen.

„Dabei sind insbesondere die Anwendungsfälle der externen Auslagerung von Gesundheitsdaten in dezentrale IT-Strukturen – Infrastructure as a Service (IaaS) – und die Nutzung von Cloud-basierten Softwareprogrammen (zur Datenverarbeitung) – Software as a Service (SaaS) – hervorzuheben“, geht der Branchenverband ins Detail.

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