Behandlungsfehler
500.000 Euro Schmerzensgeld wegen Paraplegie
Eine Skoliose-Op verlief problemfrei. Doch danach machten die Ärzte den Fehler: Eine Venenkanüle landete im Spinalkanal. Die Frau hat seither eine Paraplegie ab C4. Dafür muss die Klinik nun zahlen.
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Rollstuhl wegen einer falsch gelegten Kanüle: Dafür muss eine Klinik eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen.
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München. Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-Op querschnittsgelähmt ist, bekommt 500.000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden.
Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Skoliose in einer Klinik in Schleswig-Holstein operieren lassen. Die Op verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant.
In der Folge kam es allerdings zu Komplikationen. Nach einem Kreislaufkollaps sollte ihr nach der Op ein peripher-venöser Zugang gelegt werden. Die Kanüle landete allerdings im Spinalkanal – was den behandelnden Ärzten zunächst nicht einmal auf Röntgenbildern auffiel.
Am nächsten Morgen konnte die Patientin ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie ist seither vom vierten Halswirbel an gelähmt. „Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig eingebüßt und auch die Beweglichkeit der Arme und Hände ist stark eingeschränkt“, teilte das Gericht mit.
„Weil wir mehrere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in der Summe als grob“, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Einen Grund für eine Rente sah der Senat aber nicht. Zusätzlich zu den 500.000 Euro hat die Klägerin Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250.000 Euro. (dpa)