Arzt-Prozess
6000 Euro Strafe für Informationen über Abtreibung
GIEßEN. Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat das Amtsgericht Gießen am Freitag eine ortsansässige Allgemeinärztin zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Ärztin weist auf ihrer Praxiswebsite unter anderem darauf hin, auch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Dazu bietet sie weitere Informationen im E-Mail-Versand an. Die Anklage warf der Ärztin vor, damit gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch verstoßen zu haben, der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet.
Das Amtsgericht teilte diese Auffassung. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt", sagte sie nach dem Urteil. (dpa/cw)