Recht
Abtreibungsparagraf beschäftigt OLG Frankfurt
GIEßEN. Der Fall der wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilten Ärztin Kristina Hänel kommt vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Gießen sei Revision eingelegt worden, teilte am Dienstag ein Justiz-Sprecher mit.
Nun müsse sich das OLG mit dem Fall beschäftigen. Die Gießener Berufungsrichter hatten im Oktober ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt.
Demnach muss die Ärztin wegen des Verstoßes gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen. Sie hat auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten. Der Fall hatte bundesweit Debatten um Änderungen des Abtreibungsrechts ausgelöst.
Der Paragraf 219a untersagt das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.
Bereits nach der Verkündung des Berufungsurteils hatte die Verteidigung Rechtsmittel angekündigt. Wann es vor dem OLG zum Prozess kommt, ist noch unklar. (dpa)