Nachwuchs-Vorsorge

Ärger um Bambini-Policen

Wollen Eltern und Großeltern ihrem Nachwuchs etwas Gutes tun, sollten sie auf Vertragsdetails achten. Denn bei Kapitalvorsorge, Schadens- oder Unfallversicherung ist zu klären, ob es Geld gibt – und wann.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Rechnen lohnt sich vor dem Policenabschluss.

Rechnen lohnt sich vor dem Policenabschluss.

© Fotowerk / Fotolia

KÖLN. „Bambino-Rente“, „Biene Maja Junior Schutzbrief“ oder „Tip Top Tabaluga-Rente“ – drollige Namen haben die Verträge, die es Eltern und Großeltern ermöglichen sollen, ihren Kleinen finanziell etwas Gutes zu tun. Geld ansparen und vielleicht noch eine kleine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, das klingt vernünftig und verschafft den Erwachsenen ein gutes Gefühl. Die Absicherung eines neuen Familienmitglieds ist für viele bereits nach der Geburt eines Kindes ein Thema.

Jedoch raten Verbraucherschützer von Verträgen mit den niedlichen Namen ab, denn oft handelt es sich dabei um Kapitallebensversicherungen. Der Erwachsene zahlt monatliche Beiträge bis zum 18. Geburtstag des Kindes, erst dann wird die Auszahlung fällig. Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bewertet die Policen als zu teuer.

Für den Versicherer würden Abschluss- und Verwaltungskosten fällig, außerdem sei die Rendite nicht besonders hoch. „Die Verträge sind sehr unflexibel“, kritisiert Reichard. Denn erst zum Auszahlungszeitpunkt käme das Kind an das Geld. Wer vorher etwas benötige, stehe im Regen.

Haftpflichtpolice ist ein Muss

„Grundsätzlich sollten Eltern erst einmal überprüfen, ob ihre eigenen Finanzen auf festen Füßen stehen“, rät Micha Helmut Schrammke, Versicherungsmakler aus Berlin. Es sei in jedem Fall sinnvoll, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken, die einspringt, wenn der Hauptverdiener der Familie verstirbt. Die Hinterbliebenen bekommen dann Geld von der Versicherung und stehen nicht mittellos da.

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Diese springt ein, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Verbraucherschützerin Reichard empfiehlt Eltern, einen Vertrag abzuschließen, bei dem Kinder unter sieben Jahre mitversichert sind. Derart junge Kinder gelten in Deutschland als deliktunfähig, sie können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze bei zehn Jahren.

Ein Beispiel: Reißt ein Dreijähriger im Beisein der Eltern beim Nachbarn den Laptop vom Tisch und dieser geht kaputt, wird der Versicherer der Eltern ohne die genannte Klausel die Übernahme des Schadens ablehnen. „Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, also keine Schuld am Schaden haben, muss der Versicherer nicht zahlen“, erläutert Reichard. Der Besitzer des Laptops hätte dann einfach Pech gehabt – und das kann für schlechte Stimmung bei allen Beteiligten sorgen.

Wer keinen Streit mit seinen Mitmenschen haben will, sollte seine deliktunfähigen Kinder in der Privathaftpflicht mitversichern. Bei manchen Anbietern geht das sogar ohne Aufpreis.

Danach lohnt der Blick auf die weiteren Möglichkeiten der Vorsorge. Reichard: „Das hängt immer auch vom individuellen Sicherheitsbedürfnis ab.“ Wer Angst vor einem Unfall oder einer drohenden Invalidität des Kindes hat, kann über eine entsprechende Kinderinvaliditätsversicherung oder eine Kinderunfallversicherung nachdenken.

Kinderunfallversicherungen zahlen für Folgen aus einem Unfall. Die Verträge greifen aber nur dann, wenn der Nachwuchs aufgrund eines Unfalls langfristig gesundheitlich beeinträchtigt ist und deswegen nicht zur Schule und später nicht arbeiten gehen kann, also kein Geld verdient. „Allerdings ist das Risiko, dass ein Kind aufgrund eines Unfalls schwer behindert wird, sehr klein und liegt unter einem Prozent“, sagt Reichard. Deswegen seien die Verträge günstig.

Hauptursache für bleibende Schäden sind dagegen chronische Krankheiten. Deswegen bevorzugen Verbraucherschützer Kinderinvaliditätsversicherungen. Diese Verträge greifen nicht nur bei Folgen durch einen Unfall, sondern auch bei vielen schweren Krankheiten wie Asthma, Diabetes, Epilepsie oder Autoimmunerkrankungen.

Rente kann auch ihre Tücken haben

„Allerdings sind diese Verträge aufgrund ihres großen Versicherungsumfangs und der lebenslangen Rente nicht billig, bis zu 400 Euro können pro Jahr fällig werden“, erläutert Makler Schrammke. Geld aus der Police fließt nur dann, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung des Kindes von mindestens 50 Prozent feststellt. „Es gibt Verträge, die zahlen eine monatliche Rente, andere eine einmalige Summe“, sagt Schrammke.

Beides habe Vor- und Nachteile. „Die Einmalzahlung kann der Versicherer dem Kunden nicht mehr wegnehmen, sollte es dem Kind später besser gehen.“

Die Rente dagegen werde lebenslang gezahlt, sie entfällt aber bei einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes.

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