E-Arztbrief

Ärzte können Förderung ab Januar nutzen

Vertragsärzte, die ab Januar 2016 von der Förderung elektronischer Arztbriefe profitieren wollen, werden sich dann mit den meisten Kollegen verschlüsselt online austauschen können. Das hat ein Test bei der KV Telematik gezeigt.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

BERLIN. Der systemübergreifende Befundaustausch per E-Arztbrief wird bei den meisten Vertragsärzten ab Januar 2016 funktionieren. Das hat der Interoperabilitätsworkshop E-Arztbrief von KV Telematik und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) gezeigt.

Damit ist der Weg für Ärzte frei, die von der im E-Health-Gesetz avisierten Förderung des elektronischen Arztbriefes mit 55 Cent je Arztbrief gleich profitieren wollen. Diese Förderung soll laut Gesetzentwurf bereits im Januar 2016 starten.

"Unser Workshop hat gezeigt, dass sich die Softwarehersteller auf die gesetzliche Forderung und die Nachfrage der Ärzte vorbereitet haben", betonte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH, eines Tochterunterunternehmens der KBV.

Workshop "hervorragend gelaufen"

Förderung von E-Arztbriefen

Paragraf 291h SGB V, laut Entwurf des E-Health-Gesetzes: (1) Der Zuschlag nach (...) erhöht sich in den Jahren 2016 und 2017 um eine Pauschale von 55 Cent pro Übermittlung eines elektronischen Briefs zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen, wenn die Übermittlung durch sichere elektronische Verfahren erfolgt und dadurch der Versand durch Post-, Boten- oder Kurierdienste entfällt.

Der Workshop mit dem bvitg sei "hervorragend gelaufen", sagte Fuhrmann der "Ärzte Zeitung". "Die Interoperabilität zwischen den Systemen kommt voran."

16 Praxis-EDV-Systeme mit einem Marktanteil von 71 Prozent hätten am Workshop teilgenommen und Testarztbriefe gesendet und empfangen, weitere neun Systeme mit fünf Prozent Marktanteil seien bereits auditiert, so Fuhrmann weiter.

Die Briefe würden über das sichere Netz der KVen versendet und über KV-Connect so verschlüsselt, dass nur der vorgesehene Empfänger den Brief wieder entschlüsseln kann. Das heißt, der E-Arztbrief kann bereits genutzt werden, bevor die Telematikinfrastruktur bereit steht.

"Die beteiligten Unternehmen haben bewiesen, dass sie den E-Arztbrief via KV-Connect professionell umgesetzt haben und die Systeme miteinander interoperabel funktionieren", erklärte Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.

Befunde elektronisch versenden

Somit könnten die Ärzte, die diese Systeme einsetzen, im vollen Umfang mit den Kollegen elektronisch kommunizieren und Befunde austauschen.

Bei einigen Systemen ist laut Fuhrmann bereits der Versand strukturierter Arztbriefe möglich, das heißt, die Befunde können direkt in der Patientenkartei elektronisch abgelegt werden.

"Die großen Anbieter haben das größtenteils gemacht", sagte Fuhrmann. Bei den anderen Systemen ist zumindest der Versand von angehängten PDF-Dateien über KV-Connect möglich.

Die Systeme, die den E-Arztbrief umgesetzt haben, finden Sie im Internet: www.kv-telematik.de

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