Kommentar
Ärzte wehren sich zu Recht
Es ist schon merkwürdig, auf welche Ideen manche Bürokraten kommen. An mehreren Universitäten in Nordrhein-Westfalen wollen Mitarbeiter der Prüfungsämter mit seltsamen Methoden verhindern, dass sich Studierende mit vorgetäuschten Erkrankungen um die Teilnahme an Prüfungen drücken. Sie verlangen von den Ärzten, die den Studierenden ein Attest ausstellen, die Schilderung der körperlichen oder psychischen Symptome. Anhand der Angaben machen sich die Ämter selbst ein Bild über die Prüfungsunfähigkeit.
Damit werden bei Studenten der Datenschutz und das Patientengeheimnis ausgehebelt. Es ist richtig und wichtig, dass sich viele Ärzte da nicht zu Erfüllungsgehilfen machen wollen. Zu Recht fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, das Vorgehen der Unis schnellstmöglich zu beenden. Macht die Verletzung des Arzt-Patienten-Geheimnisses an Hochschulen unwidersprochen Schule, könnte es leicht auf andere Bereiche übergreifen. Der ein oder andere Arbeitgeber wüsste bei einer Krankschreibung eines Mitarbeiters sicher auch gern, was dahinter steckt. Dass er das nicht erfährt, hat gute Gründe.
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