Antikorruptionsgesetz
Ärzteverbände beauftragen Gutachten
In der Diskussion um das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen hat sich nun auch die Allianz Deutscher Ärzteverbände zu Wort gemeldet: Sie fordert vor allem mehr Rechtssicherheit.
Veröffentlicht:BERLIN. In der Diskussion um das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen hat sich nun auch die Allianz Deutscher Ärzteverbände zu Wort gemeldet. Unter Berufung auf eine von ihr beauftragte Begutachtung des Gesetzentwurfs werden drei Forderungen erhoben:
- Um die Rechtssicherheit für Ärzte zu erhöhen, sollte wenigstens die Gesetzesbegründung "detaillierte Erläuterungen" enthalten, "wann die Akteure im Gesundheitswesen keine Strafverfolgung zu fürchten haben".
Insbesondere "hinsichtlich der Kooperation von Ärzten mit der Industrie, der Drittmittelforschung sowie bei der Umsetzung ärztlicher Kooperationsformen", sei der Gesetzentwurf in der jetzigen Form zu unkonkret.
Berufsrechtsalternative streichen
- Die sogenannte Berufsrechtsalternative in dem Entwurf - gemeint ist der Passus, der Strafbarkeit auch bei Vorteilsannahme und -gewährung für die Verletzung von Berufspflichten vorsieht - solle generell gestrichen werden.
Sie verstößt nach Ansicht der Gutachter Professor Bernd Müssig und Dr. Daniel Neuhöfer von der Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs sowohl gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot als auch gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes, wonach die Entscheidung, wann ein Verhalten strafbar ist, dem Gesetzgeber obliegt und nicht berufsständischen Kammern.
- Schließlich monieren die Gutachter die Strafantragsrechte in der aktuellen Version des Gesetzentwurfs. Dass nicht nur Kammern und Berufsverbänden, sondern auch gesetzlichen und privaten Kassen ein Antragsrecht auf Strafverfolgung eingeräumt wird, begründe "ein sehr hohes Konfliktpotenzial".
So sei nicht auszuschließen, dass Kostenträger "zur Lösung wirtschaftlicher Konfliktfragen Strafanträge gegen Leistungserbringer stellen" - lediglich zu dem Zweck, durch Einsicht in die Ermittlungsakte an Informationen zu gelangen, die ihnen ansonsten unzugänglich blieben. (cw)