GBA-Beschluss

Aus für AU per Telefon

Die von Praxen vielfach begrüßte Möglichkeit, Patienten bei leichten Infekten der Atemwege telefonisch bis zu 14-Tagen krank zu schreiben, hat der GBA beendet. Ab Montag ist wieder ein persönlicher Kontakt erforderlich. Dies sei gegen die Stimmen der Ärzte geschehen, betont die KBV.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:
Wer krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, muss ab 20. April wieder in die Arztpraxis kommen.

Wer krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, muss ab 20. April wieder in die Arztpraxis kommen.

© nmann77 / stock.adobe.com

Berlin. Ab Montag (20. April) ist es wieder erforderlich, dass Patienten für eine Krankschreibung persönlich in der Praxis vorstellig werden. Die befristete Ausnahmeregelung der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) wird nicht verlängert, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag mit.

Damit gilt ab Montag wieder, dass für die AU-Feststellung eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Neuinfektionen im Griff

Die Dynamik der Coronavirus-Neuinfektionen sei dank strikter Abstands- und Hygieneregeln deutlich verlangsamt worden, begründet Professor Josef Hecken, unparteiischer GBA-Vorsitzender die Entscheidung. Die befristeten Ausnahmeregeln zur Feststellung einer AU per Telefon könnten deshalb zum vorgesehenen Termin auslaufen.

Dies entspräche auch „den behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder“, die jüngst beschlossen worden seien, so der GBA per Pressemitteilung.

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Davon abgesehen gelte auch weiterhin, dass Patienten mit typischen COVID-19-Symptomen, Versicherte nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und Patienten bei unklaren Symptomen mit Infektionen der oberen Atemwege die Arztpraxis zunächst telefonisch kontaktieren sollen. Am Telefon könnten dann Arzt und Patient das weitere Vorgehen besprechen.Mit dieser Entscheidung wird die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus in den niedersächsischen Arztpraxen steigen“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, heute in Hannover.

Gassen: Abrupter Stopp für Praxen problematisch

Dass der GBA die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer AU beendet hat, ist gegen die Stimmen der Ärzteschaft geschehen, berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) per Pressemitteilung. Mit dem GKV-Spitzenverband habe sich die KBV zuvor geeinigt, die Sonderregelung bis zum 23. Juni beizubehalten. Nun hätten auch die Kassen die Sondervereinbarungen zur telefonischen AU beendet.

„Der abrupte Stopp ist für Praxisteams und Patienten höchst problematisch“, kritisierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, die Entscheidung. „Wir hatten uns im GBA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt“, erklärte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Offenbar habe bei der Entscheidung des GBA der große Druck der Arbeitgerseite eine entscheidende Rolle gespielt.

AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, stellt die KBV klar.

Furcht vor steigender Infektionsgefahr in Praxen

„Mit dieser Entscheidung wird die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus in den Arztpraxen steigen“, warnte Mark Barjenbruch, Chef der KV Niedersachsen am Freitag.

„Ab kommenden Montag werden die Patientinnen und Patienten die Arztpraxen fluten, um die notwendige AU-Bescheinigung zu erhalten. Dies macht viele Bestrebungen von Kontaktsperren und Sicherheitsabständen zunichte“, erklärte Barjenbruch.

Der GBA hatte das Aus für die Tele-AU beschlossen. Nun geht es doch wieder. Was halten Sie davon?

8 %
Der GBA hat richtig entschieden, die Tele-AU nun doch begrenzt zu erlauben.
17 %
Ich sehe das mit gemischten Gefühlen.
49 %
Der GBA liegt falsch. Er hätte weiter auf die Tele-AU verzichten sollen.
25 %
Eine Tele-AU sollte dauerhaft erlaubt sein über die Corona-Krise hinaus!
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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 19.04.202022:47 Uhr

Schildbürgerstreich des G-BA?

Die von Praxen vielfach begrüßte Möglichkeit, Patienten bei leichten Infekten der Atemwege telefonisch bis zu 14-Tagen krank zu schreiben, hat der GBA beendet. Ab Montag ist wieder ein persönlicher Kontakt erforderlich.

Es steht zu befürchten, dass sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) eine wie auch immer geartete Ärzte-Hasser-Fraktion durchgesetzt hat.

Denn diese möchte offensichtlich, dass Patienten mit unspezifischen Frühsymptomen einer COVID-19-Erkrankung wieder vermehrt zur Krankschreibung in unseren Vertragsarzt-Praxen persönlich aufschlagen, um die derzeit rückläufigen Coronavirus-Neuinfektions-Zahlen wieder ansteigen zu lassen. Dann könnte man auch elegant den Vertragsärzten den "Schwarzen Peter" zuschieben, als "Superspreader" für eine neue Krankheitswelle an Coronavirus-Infektionen mit verantwortlich zu sein.

Dank an die Kollegin Dr. med Christine Trautmann aus 72116 Mössingen
info@christine-trautmann.de
Sie bittet, diesen Abschnitt zu kopieren und per E-Mail, Facebook, Whatsapp usw. zu teilen. Sie schreibt:
"Liebe PatientInnen, KollegInnen, FreundInnen, Mütter, Väter, Söhne, Töchter, Omas und Opas...wir möchten euch alle bitten diese, aus unserer Sicht für uns alle (ausgenommen ein paar Wirtschaftslobbyisten) dringende Petition „Gegen das Verbot der telefonischen Krankschreibung durch Hausarztpraxen ab dem 19.04.2020“ zu unterschreiben.
Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/wegfall-telefonische-krankschreibung-in-hausarztpraxen
Wichtig: Ihr erhaltet eine E-Mail an die von euch angegebene E-Mail Adresse in der ihr eure Unterschrift noch kurz bestätigen müsst, sonst ist sie leider nicht gültig! Herzlichen Dank!"

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr.med. Albrecht Siegel 19.04.202002:01 Uhr

Unverantwortlich!
Praxisferne? Ignoranz? andere Ursachen?

"Die Dynamik der Coronavirus-Neuinfektionen sei dank strikter Abstands- und Hygieneregeln deutlich verlangsamt worden, begründet Professor Josef Hecken, unparteiischer GBA-Vorsitzender die Entscheidung. "

Und nun wollen wir die Dynamik wieder beschleunigen?

Man könnte meinen, dort verstehe man nicht mehr von Medizin, als manche meiner "Blutdruckpatienten", welche mich fragen, ob man die Tabletten nun, wo doch der Blutdruck wieder normal sei, wieder absetzen könne.

Nun, wo alle möglichen Läden und Baumärkte wieder öffnen und sich die Leute vermehrt treffen und die Ansteckungen (aller möglichen!) Atemwegs-Infektionen wieder zunehmen werden, sollen die Infektiösen wieder in die Praxen strömen. Jeder Verschnupfte kann SARS-Cov2 mitbringen und ist somit als potentiell infektiös anzusehen. Wir werden unsere aufwändigen (umziehen, separieren, desinfizieren) Infektsprechstunden zu Lasten der "Normal-Sprechstunden" für chronisch Erkrankte und ältere Risikopatienten ausdehnen müssen.
Wir werden vermehrt knappe Atemschutzmasken einsetzen müssen.

Was hat den GBA geritten, ohne Not diese sinnvolle Maßnahme auszusetzten, welches wertvolle Grundrecht wurde dadurch beschnitten? Das Grundrecht des Verschnupften, ein Wartezimmer oder seinen Arzt anzuniesen?
Ich denke nicht, dass durch diese Regelung Schwerkranken der Zugang zu den Praxen verwehrt wurde. Telefonisch kann man sehr wohl unterscheiden bzw. erfragen, ob nur ein Halskratzen oder Schupfen vorliegt oder aber Fieber den Verdacht auf Pneumonie oder Tonsillitis lenkt, ob Asthmaanfälle oder exacerbierte Brochitiden vorliegen und der Patient dann besser in die Praxis kommt.

Können wir auf Einsicht hoffen?
Protestiert alle!
Man kann Fehlentscheidungen eingestehen und korrigieren!

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