GBA-Beschluss
Aus für AU per Telefon
Die von Praxen vielfach begrüßte Möglichkeit, Patienten bei leichten Infekten der Atemwege telefonisch bis zu 14-Tagen krank zu schreiben, hat der GBA beendet. Ab Montag ist wieder ein persönlicher Kontakt erforderlich. Dies sei gegen die Stimmen der Ärzte geschehen, betont die KBV.
Veröffentlicht:Berlin. Ab Montag (20. April) ist es wieder erforderlich, dass Patienten für eine Krankschreibung persönlich in der Praxis vorstellig werden. Die befristete Ausnahmeregelung der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) wird nicht verlängert, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag mit.
Damit gilt ab Montag wieder, dass für die AU-Feststellung eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Neuinfektionen im Griff
Die Dynamik der Coronavirus-Neuinfektionen sei dank strikter Abstands- und Hygieneregeln deutlich verlangsamt worden, begründet Professor Josef Hecken, unparteiischer GBA-Vorsitzender die Entscheidung. Die befristeten Ausnahmeregeln zur Feststellung einer AU per Telefon könnten deshalb zum vorgesehenen Termin auslaufen.
Dies entspräche auch „den behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder“, die jüngst beschlossen worden seien, so der GBA per Pressemitteilung.
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Davon abgesehen gelte auch weiterhin, dass Patienten mit typischen COVID-19-Symptomen, Versicherte nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und Patienten bei unklaren Symptomen mit Infektionen der oberen Atemwege die Arztpraxis zunächst telefonisch kontaktieren sollen. Am Telefon könnten dann Arzt und Patient das weitere Vorgehen besprechen.Mit dieser Entscheidung wird die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus in den niedersächsischen Arztpraxen steigen“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, heute in Hannover.
Gassen: Abrupter Stopp für Praxen problematisch
Dass der GBA die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer AU beendet hat, ist gegen die Stimmen der Ärzteschaft geschehen, berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) per Pressemitteilung. Mit dem GKV-Spitzenverband habe sich die KBV zuvor geeinigt, die Sonderregelung bis zum 23. Juni beizubehalten. Nun hätten auch die Kassen die Sondervereinbarungen zur telefonischen AU beendet.
„Der abrupte Stopp ist für Praxisteams und Patienten höchst problematisch“, kritisierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, die Entscheidung. „Wir hatten uns im GBA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt“, erklärte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Offenbar habe bei der Entscheidung des GBA der große Druck der Arbeitgerseite eine entscheidende Rolle gespielt.
AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, stellt die KBV klar.
Furcht vor steigender Infektionsgefahr in Praxen
„Mit dieser Entscheidung wird die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus in den Arztpraxen steigen“, warnte Mark Barjenbruch, Chef der KV Niedersachsen am Freitag.
„Ab kommenden Montag werden die Patientinnen und Patienten die Arztpraxen fluten, um die notwendige AU-Bescheinigung zu erhalten. Dies macht viele Bestrebungen von Kontaktsperren und Sicherheitsabständen zunichte“, erklärte Barjenbruch.