Urteil
Bundesgerichtshof: Kern der ärztlichen Aufklärung immer mündlich
Bei der mündlichen Aufklärung müssen Ärzte auf individuelle Belange der Patienten eingehen und sich davon überzeugen, dass diese mündliche wie schriftliche Hinweise und Informationen verstanden haben, urteilt der Bundesgerichtshof.