Verjährung

Bundesgerichtshof: Rückforderung zu Unrecht gezahlter PKV-Beiträge nur drei Kalenderjahre

Die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge verjährt nach drei Kalenderjahren – da hilft gemäß Bundesgerichtshof auch keine Unterscheidung zwischen Bereicherung oder Schadenersatz.

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