Verjährung
Bundesgerichtshof: Rückforderung zu Unrecht gezahlter PKV-Beiträge nur drei Kalenderjahre
Die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge verjährt nach drei Kalenderjahren – da hilft gemäß Bundesgerichtshof auch keine Unterscheidung zwischen Bereicherung oder Schadenersatz.