Transplantation

BGH prüft Aufklärungspflicht

Welche Aufklärungspflichten haben Ärzte, wenn Angehörige eine Niere spenden wollen? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH).

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KARLSRUHE. Der BGH wird über die Aufklärungspflicht der Ärzte bei Nieren-Lebendspenden entscheiden. Er hat jetzt zwei Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zugelassen.

Dabei geht es um die Frage, inwieweit Gerichte bei einer Lebendspende zugunsten naher Angehöriger davon ausgehen dürfen, dass die Spender ohnehin vorbehaltlos zu einer Spende bereit sind, sodass auch erhebliche Aufklärungsfehler nicht zu einer Haftung führen.

Im ersten Fall hatte eine Arzthelferin aus Dortmund sich 2008 entschieden, für ihren Vater eine Niere zu spenden. Die Tochter befürchtete, dass ihr Vater dialysepflichtig oder sogar an seiner Erkrankung sterben wird.

Seit dem Eingriff im Jahr 2009 leidet sie an einer Nierenschwäche und dauerhafter Erschöpfung. Von der Essener Klinik verlangt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro.

Nach Spende schwerbehindert

Im zweiten Fall erfolgte der Eingriff 2010 in derselben Klinik zugunsten der Ehefrau des Klägers. Er ist nach eigenen Angaben inzwischen schwerbehindert und teilweise erwerbsgemindert.

Er fordert ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro. Beide rügen, sie seien weder über solche mögliche Folgen noch über alternative Operationsmethoden aufgeklärt worden. Entgegen der gesetzlichen Vorgaben seien auch keine unbeteiligten Ärzte anwesend gewesen.

Das OLG Hamm bestätigte diese Mängel in beiden Fällen. Dennoch sei jeweils von einer "hypothetischen Einwilligung" auszugehen. Denn beide Spender hätten in großer Sorge um Gesundheit und Leben von Vater oder Ehefrau gehandelt.

Der BGH wird nun entscheiden, ob diese Gründe tragen. Dabei nennen die Richter in ihren der "Ärzte Zeitung" vorliegenden Beschlüssen keine Gründe für die Zulassung der Revision. (mwo)

OLG Hamm, Az.: 3 U 6/16 und 3 U 172/16; BGH, Az.: VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17

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