Medikationsplan
BMG twittert "Vergütung"
Sollen Apotheker für Eintragungen in den Medikationsplan Geld bekommen? Das Gesundheitsministerium hat nichts dagegen.
Veröffentlicht:Auf dem Kurznachrichten-Portal Twitter ließ das Ministerium am Mittwoch in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Meldungen wörtlich verlauten, "sobald die Telematik-Infrastruktur aufgebaut ist, können Apotheker in Medikationsplan eintragen und Vergütungsvereinbarungen dafür treffen".
Ob diesem Hinweis eine entsprechende Änderung im E-Health-Gesetzentwurf folgen wird oder ob es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Meinungsbekundung handelt, ist noch unklar.
Auf Anfrage erklärte eine Ministeriumssprecherin, es gebe für die Meldung "keinen besonderen Anlass", sie stehe "für sich".
Hintergrund: Im kürzlich verabschiedeten Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes ist keine Rede davon, dass Apotheker für Eintragungen oder Pflege des Medikationsplans honoriert werden sollen. Auch im Begründungsteil wird die Vergütungsfrage nicht angesprochen.
Lediglich im vierten Absatz des geplanten neuen Paragrafen 31a ("Medikationsplan") heißt es, dass KBV, Bundesärztekammer und Apothekerverband "Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisiserung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu seiner Fortschreibung" zu vereinbaren haben.
Apothekerpräsident Friedemann Schmidt beklagt angesichts des Medikationsplan-Konzepts im E-Health-Gesetz das fehlende Medikationsmanagement - eine Funktion, von der sich die Apotheker neue Einnahmen erhoffen.
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, bezeichnet den Medikationsplan in jetziger Form als "Ettikettenschwindel". (cw)