Kauf von Hörgerätebatterien als versicherter Betriebsweg
BSG: Arbeitsvertragliche Nebenpflicht kann Unfallschutz erweitern
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Lage, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu beeinflussen. Profitieren können davon Mitarbeiter, wenn sie etwa Hörgeräte tragen.