Befristung für ältere Arbeitnehmer unzulässig
LUXEMBURG (mwo). Arbeitnehmer über 52 Jahren können nicht mehr generell ohne einen ausreichenden Grund befristet eingestellt werden. In ihrer allgemeinen Form verstößt diese Regelung des Hartz I-Gesetzes gegen den Gleichheitsgrundsatz, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach kann Deutschland die Regelung aber nachbessern.