GASTBEITRAG
Befundberichte - Steuer darf auf die Rechnung
Die Umsatzsteuer wird für niedergelassene Ärzte zunehmend zum Thema. Jüngst hat das Landessozialgericht einem Arzt recht gegeben, der für Befundberichte dem Auftraggeber die Umsatzsteuer in Rechnung stellen wollte. Das wird für den Staat teuer, für Ärzte wird eine ungeliebte Leistung wenigstens etwas attraktiver.