Der konkrete Fall

Bei Schnee und Eis haftet zunächst der Eigentümer

Schnee ist immer eine Freude für Kinder, für Hausbesitzer eher eine Last. Streupflicht und Haftungsfragen sollten geklärt sein, für den Fall, dass es zu Unfällen kommt.

Veröffentlicht:

Frage: Am Wochenende hat es geschneit und der Vermieter räumt den Schnee vor meiner Praxis nicht weg. Wer haftet, wenn jemand fällt?

Antwort: Eigentümer von Immobilien sind prinzipiell dafür verantwortlich, dass vor dem Objekt Schnee und Eis beiseite geräumt wird. Bei größeren Mietshäusern ist häufig ein Hausmeisterservice oder ein professioneller Reinigungsdienst beauftragt. Immobilienbesitzer können die Räumpflicht aber auch per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen. Es kommt also auf den Mietvertrag an, wer für das Streuen der Wege vor dem Haus verantwortlich ist.

Ärzte, die ein Haus vermieten, sollten auf jeden Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben, auch Gebäudehaftpflichtversicherung genannt. Die springt ein, wenn ein Passant auf ungeräumten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Wenn jemand fällt, weil nicht geräumt wurde, kann er Schadenersatz verlangen, beispielsweise für den Verdienstausfall, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente. "Diese Forderungen übernimmt dann die Gebäudehaftpflichtversicherung", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

Hat ein Mediziner eine Praxis angemietet und der Hauseigentümer die Räumpflichten auf die Mieter übertragen, gilt: Der Arzt muss abwechselnd mit den anderen Mietern für die Sicherheit des Gehwegs sorgen.

Die Gemeinden schreiben genau vor, wie gestreut werden muss. Meistens sollten die Wege zwischen 7 und 20 Uhr frei sein, am Wochenende fängt die Räumpflicht meist eine oder zwei Stunden später an.

"Bleibt das Trottoir einmal vereist und es passiert ein Unfall, springt der Berufshaftpflichtversicherer des Arztes dann ein, wenn der für das Räumen verantwortlich war", sagt Frank Heinemann vom Finanzvertrieb MLP. Wird allerdings wiederholt nicht geräumt, kann der Versicherer die Police kündigen. (acg)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Freie Berufe

Dreiviertel aller Psychotherapeuten sind weiblich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken