Messe conhIT
Bei der ASV holpert es noch gewaltig
Die Ärzteteams in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung haben dringenden Nachholbedarf in Sachen IT-Vernetzung. Aber auch Behandlungspläne und Abrechnung bereiten derzeit noch große Schwierigkeiten. Das kristallisierte sich bei der Messe conhIT heraus.
BERLIN. Ausgerechnet an ihrem Dreh- und Angelpunkt - der Vernetzung - kommt die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nicht in die Gänge.
Weil sie zu viele Baustellen auf einmal haben, würden die Ärzteteams die IT-Vernetzung und damit den schnellen Datenaustausch derzeit nur rudimentär bedienen, erläuterte Sonja Froschauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband ASV auf dem conhIT-Kongress in Berlin.
Große Probleme machen aber auch die strukturierten Behandlungspläne und die Abrechnung.
Teamleiter koordiniert die Behandlung
Vorgesehen ist, dass im Zentrum der Behandlung ein Teamleiter steht, um den sich das interdisziplinäre Kernteam und die weiteren hinzuzuziehenden Fachärzte gruppieren. Der Teamleiter koordiniert die Behandlung.
Er muss dazu auch den Behandlungsplan für den Patienten aufstellen und im Entlassmanagement Empfehlungen für die Weiterbehandlung im ambulanten Sektor geben. "Ich sehe im Kontakt mit vielen Teams, dass sie an dieser Stelle noch ziemlich schwimmen.
Es ist nicht allen klar, dass sie einen kompletten Behandlungsplan aufstellen müssen", berichtete Froschauer. Die meisten Teams hätten auch noch keine strukturierten Behandlungspfade. Froschauer: "Da sind keine Blaupausen da."
Vieles werde aus dem Bauchgefühl heraus gemacht. Gerade in Sachen IT-Vernetzung und Datenaustausch sind laut der Geschäftsführerin des Bundesverbands ASV noch zu wenig Verständnis und erkannter Bedarf vorhanden.
Die Teams seien hier derzeit vorrangig auf Hilfe bei der Abrechnung aus, da die KVen dies noch nicht leisten könnten.
Das gilt um so mehr, weil perspektivisch angedacht ist, die Vergütung in eine Gebührenordnung zu überführen und über ASV-DRG abzubilden, wie Froschauer erklärte.
Bis dahin rechnet jeder Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab - für die ambulanten Leistungen gilt dabei der EBM, auch wenn die Einzelleistungen angesetzt und außerhalb des Budgets vergütet werden. "Die ASV-Teams suchen händeringend einen Abrechnungsdienstleister."
ASV kommt im E-Health-Gesetz nicht vor
Beim Austausch der wichtigen Behandlungsdaten hingegen glaubten die Teams bislang, dies über vorhandene Bordmittel stemmen zu können. "Zur Not mit dem bekannten Fax", überspitzte Froschauer die Situation.
Gar nicht verstehen kann sie, dass die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung im geplanten E-Health-Gesetz überhaupt nicht vorkommt, "obwohl gerade hier Vernetzung nötig ist". Es fehlen laut Froschauer allerdings auch die finanziellen Anreize für die Vernetzung.
Zur Erinnerung: Der elektronische Entlassbrief und der elektronische Arztbrief sollen über das E-Health-Gesetz eine Förderung erhalten. Beim Entlassbrief gibt es für Kliniken etwa einen Zuschlag von einem Euro für einen Brief pro Fall.
Niedergelassene bekommen für die Entgegennahme einen Zuschlag von 50 Cent - und dies über zwei Jahre.
Bei der ASV gibt es aber noch ein Manko: Es fehlt die Pflicht zum elektronischen Datenaustausch. Der GBA hat bisher nur für gynäkologische Tumoren einen schnellen Zugriff auf die Patientendaten durch alle Mitglieder des Ärzteteams vorgesehen.