Mehr Planungsbereiche

Berlin will Bedarfsplanung novellieren

Im Fokus des neuen Konzepts der KV Berlin sind die Ostbezirke der Stadt. Revolutionär: Statt einem soll es für sie künftig drei Planungsbereiche geben.

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Neue Hausärzte sollen sich künftig nur noch im Berliner Osten niederlassen dürfen.

Neue Hausärzte sollen sich künftig nur noch im Berliner Osten niederlassen dürfen.

© Benjamin Ulmer / dpa

Berlin. Die KV Berlin will für Hausärzte einen neuen Bedarfsplan. Der Kern der beabsichtigten Novellierung, bei der nach einer Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung auch die Krankenkassen schon mit im Boot sitzen: Die drei am schlechtesten versorgten Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick (alle im Osten der Stadt gelegen) werden aus dem einheitlichen Planungsbereich Berlin herausgelöst und in zwei eigene Planungsräume überführt.

Ziel: Versorgungsdichte anpassen

Künftig soll es damit also drei Planungsbereiche für Hausärzte geben: einen für die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, einen für den Bezirk Treptow-Köpenick sowie einen für die restlichen neun Bezirke Berlins.

„Bis auf Weiteres sollen neu entstehende Hausarztsitze ausschließlich in die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vergeben werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der KV. Wenn die Versorgungsdichte in diesen drei Stadtgebieten das Niveau der übrigen Bezirke erreicht, werden die drei Planungsbereiche in einen einheitlichen Planungsbereich wieder zusammengeführt.

Die Novellierung des Bedarfsplans betrifft ausweislich der Mitteilung der KV neue Vertragsarztsitze. Bei der Übergabe bestehender Sitze ändere sich prinzipiell nichts. „Es ist auch weiterhin möglich, dass Inhaber ihre Praxen im dann neuen Planungsbereich I an Nachfolger weitergeben können, sofern anhand der Abrechnungszahlen der abgebenden Praxis deren Versorgungsnotwendigkeit festgestellt worden ist“, sagt eine KV-Sprecherin.

Änderungen auch für Fachärzte

Bei den Fachärzten soll es vorerst bei einem einheitlichen Planungsraum bleiben. Aber auch hier will die KV mit den Kassen Änderungen vornehmen, besonders bei einigen grundgrundversorgenden Fachgruppen. „Um neu zu vergebende Sitze besser steuern zu können, sollen diese vom Zulassungsausschuss nur noch in Bezirke vergeben werden, die einen Versorgungsgrad von unter 90 Prozent aufweisen“, so die KV.

„Um dem voranschreitenden Ärztemangel vor allem in der hausärztlichen, aber zum Teil auch in der fachärztlichen Versorgung entgegenzuwirken, haben wir die Notwendigkeit gesehen, ein neues Instrument zu schaffen“, begründet der KV-Vorstand die Entscheidung. Der von der KV, der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Kostenträgern 2013 eingerichtete „letter of intent“ sei an seine Grenzen gestoßen.

Hausarztmangel besonders groß

Vom Ärztemangel betroffen ist in der Stadt besonders der Hausarztbereich: In den kommenden fünf Jahren erreicht laut KV etwa ein Drittel der niedergelassenen Ärzte (rund 800) das Rentenalter. Auch Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen, HNO- und Augenärzte haben damit zu kämpfen, Nachfolger für ihre Praxen zu finden.

Das Einvernehmen mit den Kassen zur Novellierung des Bedarfsplans sei bereits hergestellt worden, so die KV. Der neue Bedarfsplan könnte Anfang November in Kraft treten, wenn auch die Senatsverwaltung für Gesundheit grünes Licht gibt.

Was sind die drei kritischen Bezirke?

Der hausärztliche Versorgungsgrad liegt für Gesamt-Berlin zum 1. Oktober bei 108,5 Prozent. In den einzelnen Bezirken ist die Versorgungsdichte allerdings weit geringer. Gemessen an den Kriterien Versorgungsgrad unter 90 Prozent, Demografie, Morbidität und Bevölkerungsentwicklung verzeichneten die Bezirke Lichtenberg, Hellersdorf-Marzahn und Treptow-Köpenick die kritischsten Werte, so die KV. Hier liegt der Versorgungsgrad zwischen 81 und 90,3 Prozent. (juk)

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