Betriebsrente: Kein Widerspruch gegen neue Beiträge nötig
MÜNCHEN (sto). Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) müssen die gesetzlichen Krankenkassen seit 1. Januar auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz erheben. Zuvor war es nur der halbe Beitragssatz. Dagegen haben inzwischen viele Rentner bei ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt.