Vielfältige Probleme
Brandenburgs Gesundheitsministerin: Ohne Reform ist flächendeckende Rundumversorgung gefährdet
Gesundheitsministerin Britta Müller stimmt Brandenburgs Bürger auf grundlegende Reformen des Gesundheitswesens ein.
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Ein „Weiter so“ kann es nicht geben: Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller.
© Jens Kalaene/dpa
Potsdam. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) hat die Bürger ihres Bundeslandes auf deutliche Veränderungen in der Krankenhauslandschaft des Landes vorbereitet. „Eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems ist dringend notwendig“, sagte die Ministerin am Montag vor Journalisten in Potsdam. „Ohne eine Konzentration von komplexen Leistungen, ohne stärkere Kooperationen, ohne eine Ambulantisierung wäre die flächendeckende Versorgung tatsächlich gefährdet.“ Ein „Weiter so!“ sei keine Option für eine gute Gesundheitspolitik. Ein „Weiter so!“ mit einer Rundumversorgung an allen Standorten wäre mit den vorhandenen Fachkräften nicht leistbar und würde zudem zu einer deutlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen.
„Wir sehen, wie Ärztinnen und Pflegekräfte durch Personalmangel an Grenzen stoßen“, sagte Müller. Einige Krankenhäuser stünden kurz vor der Insolvenz. Die Krankenkassen verzeichneten enorme Defizite. In Brandenburg sollten „alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben.“
Doch während es noch zu Beginn der letzten Legislaturperiode in Brandenburg hieß, dass „alle Krankennhäuser“ erhalten bleiben sollten, ist es für Müller mittlerweile klar, dass die Zukunft der einen oder anderen kleinen Klinik auch in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) liege kann. „Erklären Sie den Menschen, dass sie eine Poliklinik bekommen“, sagte Müller während der Pressekonferenz. Unter diesem Begriff würden sich gerade ältere Brandenburger noch etwas vorstellen können.
Am Dienstag starten die Regionalkonferenzen
Am Montag stellte die Ministerin bereits einen Fahrplan für die Umsetzung der Reform vor. So beginnen bereits am Dienstag, 18. März, Regionalkonferenzen zur Umsetzung der Krankenhausreform in den fünf Versorgungsregionen des Landes. Zudem arbeitet das Land bereits an der Aufstellung eines neuen Krankenhausplans: Bis Ende 2026 sollen den Krankenhäusern Leistungsgruppen zugewiesen werden – was am Ende auch die Frage klärt, welches Krankenhaus künftig welche Angebote vorhält.
Am 1. Januar 2027 soll der Krankenhausplan dann in Kraft treten. Allerdings fehlen für eine Umsetzung der Reform noch Finanzierungswerkzeuge: So gibt es noch immer keine gesetzliche Grundlage für den Betrieb eines ambulant-stationären Zentrums nach dem Vorbild Templins. Aus Sicht von Müller müssen diese Regelungen in den nächsten zwei Jahren gefunden werden, will man die Krankenhausreform als Ganzes nicht gefährden.
Auch die Vorstandsvorsitzenden von Landeskrankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Vereinigung (KVBB), Dr. Detlef Troppens und Catrin Steiniger, mahnten am Montag verlässliche Rahmenbedingungen an. „In einem geordneten Strukturwandel müssen ambulante Strukturen zunächst ausgebaut werden, bevor stationäre Kapazitäten abgebaut werden“, sagte Steiniger. „Dann können wir eine stabile, wohnortnahe Versorgung sicherstellen.“ Troppens wandte sich zudem gegen Vorstellungen, auf Herzinfarkt- oder Schlaganfallpatienten kämen künftig weitere Wege zu. „Solche Patienten werden auch heute schon in speziellen Zentren, die es nicht an jedem Krankenhaus gibt, behandelt“, sagte Troppens.
Für Patienten, die eine planbare Behandlung etwa eines Tumors benötigen, könnten die Wege aber weiter werden. „Endziel muss aber sein, dass die Krankenhäuser verlässliche Anker der gesundheitlichen Versorgung in der Region bleiben.“ (lass)