Urteil

Bundesgerichtshof: Kein Verzicht für geschiedene Arztehefrau

Trotz hohen Vermögens der Ex-Gattin muss der Ehemann Teile seiner Versorgungsansprüche abgeben, urteilen die Richter. Ihm bliebe eine Versorgung „oberhalb eines durchschnittlichen Renteneinkommens“.

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