Beschlüsse der Länder

Bundesrat verlängert eAU-Pilotphase und Corona-Sonderregeln in der Pflege

Die eAU wird offiziell länger erprobt und die Corona-Sonderregeln für die Pflege ebenfalls. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für beides.

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Noch nicht so recht digital: Muster 1

© David Inderlied / Kirchner-Media / picture alliance

Berlin. Die Bundesländer haben im Bundesrat am Freitag zugestimmt, Corona-bedingte Sonderregelungen für den Pflegebereich bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Die entsprechenden Maßnahmen gehen auf das im März 2020 erstmals beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zurück. Die darin enthaltenden Änderungen im SGB XI waren seitdem mehrfach verlängert worden.

Diese betreffen eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. So ist beispielsweise weiterhin eine Pflegebegutachtung ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich.

Fortbestehen wird auch die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen. Ebenfalls bleibt der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.

Grünes Licht gab die Länderkammer am Freitag schließlich auch für ein Gesetz, das der Bundestag im Februar zu Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld beschlossen hatte. Damit wurde auch ein darin enthaltener Passus gebilligt, mit dem die Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. (fst)

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