Telematikinfrastruktur

Verwirrung um eAU bei Kassenärzten

Elektronische AU-Bescheinigung gestoppt – oder doch nicht? Fakt ist: Im Bundesrat geht es jetzt um die eAU zum Arbeitgeber, nicht in der Praxis.

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Die eAU soll künftig die Papierform ersetzen – wenn auch die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten von Krankenkasse an Arbeitgeber flächendeckend läuft.

Die eAU soll künftig die Papierform ersetzen – wenn auch die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten von Krankenkasse an Arbeitgeber flächendeckend läuft.

© Sascha Steinach/Z6944/picture alliance

Berlin. Die Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), er habe E-Rezept und E-AU-Bescheinigung erst einmal gestoppt, hat in Ärztekreisen zu großer Verwirrung geführt.

„Deutschland ist ein E-Health-Irrenhaus! Nach den Äußerungen von Lauterbach am Freitag fragen die Praxen nach, ob sie die eAU wieder abschalten können“, twitterte Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health der KV Nordrhein am Dienstag. Tatsächlich gingen die Testphasen weiter, hielt die Betriebsgesellschaft der Telematikinfrastruktur gematik auf Twitter dagegen. Im Fokus stehe jetzt, dass „mehr getestet und erprobt werden muss. Das geht nur mit Unterstützung aller“, hieß es.

Offen blieb bei den Äußerungen Lauterbachs ohnehin, was genau er mit „gestoppt“ meinte: die Verlängerung der Testphase der eAU bis zum 1. Juli, die Ende vergangenen Jahres entschieden worden war, oder die Verlängerung der Testphase der Übermittlung der eAU von der Krankenkasse zum Arbeitgeber bis Ende dieses Jahres.

Letzteres sollte eigentlich zum 1. Juli verpflichtend starten. Doch die Testphase wird nun über eine „Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes“ als Teil des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie um 6 Monate verlängert. Der Bundesrat wird am Freitag über das Gesetz entscheiden, die Zustimmung gilt als sicher. (ger)

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