COVID-19-Konjunkturpaket

Bundestag und Bundesrat beschließen Mehrwertsteuer-Senkung und Familienbonus

Finanzminister Scholz hatte einen „Wumms“ versprochen, der den Konsum nach der Corona-Krise wieder ankurbeln soll. Die wichtigste Maßnahme tritt diese Woche in Kraft.

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Berlin. Weniger Steuern beim Einkauf, schnellere Abschreibungen bei Investitionen in Medizingeräte und Geld aufs Familienkonto: Bundestag und Bundesrat haben am Montag wichtige Teile des Konjunkturpakets beschlossen, das Konsum und Wirtschaft in der Corona-Krise wieder ankurbeln soll. Das Parlament stimmte den Neuerungen am Montag in einer Sondersitzung mit den Stimmen der großen Koalition zu. Damit sie zum 1. Juli in Kraft treten können, hat am Nachmittag auch der Bundesrat zugestimmt.

Eine Senkung der Mehrwertsteuer soll die wegen der Corona-Pandemie und Kurzarbeit geschwächte Kaufkraft wieder stärken. Bis Jahresende fallen statt 19 nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer beim Einkauf an. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von 7 auf 5 Prozent reduziert.

Einzelhändler wollen Ersparnis weiter geben

Viele Supermärkte, Auto- und Möbelhäuser haben bereits angekündigt, die Ersparnis eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben - teils wurden bereits zum Wochenbeginn Preise gesenkt.

Die Opposition kritisierte die vorübergehende Steuersenkung trotzdem als weitgehend wirkungslos. Sie bedeute für den Einzelhandel einen „absurden bürokratischen Aufwand“, zugleich spare ein durchschnittlicher Haushalt im Monat gerade einmal 30 Euro, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Linke und Grüne bezweifelten, dass die Ersparnisse wirklich beim Verbraucher ankommen. Sie sei eine gewagte, unkalkulierte Wette. Auch die AfD bezweifelte wirtschaftliche Impulse.

Kinderbonus in zwei Teilen

Zweiter großer Bestandteil des Konjunkturpakets ist ein Bonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die ersten 200 Euro sollen im September mit dem Kindergeld ausgezahlt werden, die restlichen 100 Euro im Oktober. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, bei Besserverdienern aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, so dass vor allem Familien mit weniger Geld profitieren.

Geänderte Abschreibungsregeln

Weitere Erleichterungen gibt es für Firmen, auch für Arztpraxen, etwa durch geänderte Abschreibungsregeln. Außerdem sollen sie aktuelle krisenbedingte Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können und so in der schwierigen Zeit mehr Geld in der Kasse haben.

Bund stockt Verschuldung auf

Der Bund übernimmt den Großteil der Kosten für das Konjunkturpaket: Knapp 13 Milliarden Euro an Steuerausfällen entstehen durch die Senkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus schlägt mit weiteren 5,4 Milliarden Euro zu Buche. Um das zu stemmen, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) noch einmal mehr Kredite aufnehmen. Inzwischen sind für 2020 Rekordschulden von 218,5 Milliarden Euro vorgesehen. Den zweiten Nachtragshaushalt soll der Bundestag noch in dieser Woche beschließen. (dpa)

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