Corona
COVID-19: Unlauteres Angebot zur Belegschafts-Testung
Bereichert sich ein Corona-Testanbieter auf Kosten des Steuerzahlers, wenn er Arbeitgebern kostenlose Belegschaftstestungen anbietet? Die Wettbewerbszentrale ist an einem Fall dran.
Veröffentlicht:Bad Homburg. Die Wettbewerbszentrale geht gegen ein Testzentrum vor, das Arbeitgebern SARS-CoV-2-Diagnostik mit dem Versprechen anbietet, die Kosten dafür zahle die öffentliche Hand. Wie die Bad Homburger Wettbewerbshüter am Dienstag mitteilten, haben sie beim Landgericht Mannheim bereits eine Einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Testzentrums erwirkt (Az 25 O 36/21, noch nicht rechtskräftig).
Das beklagte Zentrum habe bei Unternehmen für Testungen „in Ihrem Hause“ geworben, heißt es, und dabei behauptet, „die Finanzierung erfolgt durch die Bundesregierung.“ Was nach Ansicht der Wettbewerbszentrale jedoch irreführend ist, da lediglich Bürgertestungen gemäß Coronavirus-Testverordnung kostenlos sind, nicht hingegen Tests, die Arbeitgeber laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ihren Mitarbeitern wenigstens zweimal wöchentlich auf eigene Rechnung anzubieten verpflichtet sind.
Wettbewerber gab den Hinweis
„Ein solches Angebot verzerrt den Wettbewerb in zweifacher Hinsicht“, erläutert Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und verantwortlich für Rechtsfragen zur Gesundheitswirtschaft. Köber: „Zum einen erschließen sich Testzentren in unlauterer Weise neue Kundenkreise, zum anderen ersparen sich Arbeitgeber, die auf derartige Angebote eingehen, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern erhebliche Kosten für Schnelltests.“ Aufmerksam auf die Offerte sei man durch einen Wettbewerber gemacht worden, selbst Testzentrumsbetreiber.
Zur Bekräftigung ihrer Position verweist Köber außerdem auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, wonach „Unternehmen, wenn sie ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, selber für die Kosten aufkommen“.
Ob es in der aufgegriffenen Angelegenheit zu einem Hauptsacheverfahren kommt, sei noch nicht abzusehen, so Köber auf Nachfrage. Die Gegenseite habe bisher keinerlei Reaktion gezeigt, weder auf die Abmahnung, noch auf die Einstweilige Verfügung. In zwei Wochen wolle sie das Unternehmen anschreiben und auffordern, die EV als endgültig anzuerkennen. Weitere Fälle dieser Art seien ihr nicht bekannt. (cw)