G-BA

Cannabisverordnung: Genehmigungsvorbehalt kann für alle Arztgruppen fallen

Die Cannabis-Erstverordnung in der GKV soll künftig für 16 Facharztgruppen sowie (alternativ) fünf Zusatzbezeichnungen genehmigungsfrei bleiben. Damit hat sich im G-BA die Beschlussvorlage der ärztlichen Vertreter durchgesetzt – mit äußerst knapper Mehrheit.

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