Digital-Gesetz

DGTelemed: Chancen des Telemonitoring endlich nutzen

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin wirbt dafür, das Telemonitoring zum Bestandteil der Versorgung von chronisch Kranken zu machen. Dafür müssten jetzt die Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die DGTelemed sieht enormes Potenzial im Bereich Telemonitoring.

Die DGTelemed sieht enormes Potenzial im Bereich Telemonitoring.

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Köln. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) hat überwiegend positive Reaktionen auf ihr Positionspapier zum Thema Telemonitoring erhalten, mit dem sie eine Berücksichtigung des Telemonitorings im Digital-Gesetz einfordert. Geschwiegen haben bislang allerdings die wichtigsten Adressaten: das Bundesgesundheitsministerium und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

In ihrem Positionspapier macht sich die Fachgesellschaft dafür stark, dass das Telemonitoring angesichts seines Potenzials für eine bessere Versorgung von chronisch Kranken Teil der digitalisierten Gesundheitsversorgung werden muss. Das sehen offensichtlich auch Ärzte, Betroffene und Journalisten so. Bei ihnen habe der Vorstoß viel mehr Beachtung erhalten, als die Initiatoren zu hoffen gewagt hatten, berichtete der Vorstandsvorsitzende der DGTelemed Professor Gernot Marx in einer digitalen Pressekonferenz.

„Das bestätigt unsere These, dass Telemonitoring etwas Sinnvolles und einfach Umsetzbares ist“, sagte Marx, der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen ist. Allerdings fehlten noch Reaktionen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Vertretern des GBA, sagte der stellvertretende Vorsitzende Günter van Aalst. Die DGTelemed wäre bereit, zügig Vorschläge zu liefern, wie das Telemonitoring in das Digital-Gesetz aufgenommen werden kann, betonte er.

Großes Potenzial für die Versorgung chronisch Kranker

Herzinsuffizienz ist die einzige Indikation, bei der Telemonitoring vom GBA als Methode akzeptiert und in die Regelversorgung aufgenommen wurde. Wichtig ist der DGTelemed, dass dies auf chronische Krankheiten wie Asthma, COPD, Diabetes mellitus Typ 2 und die Schlafapnoe ausgeweitet wird.

„Es betrifft eine ganz wichtige Patientengruppe in Deutschland, die wir besser betreuen können, wenn wir täglich Vitalparameter erfassen“, betonte Marx. Ohne Telemonitoring bestehe die Gefahr, dass Verschlechterungen des Gesundheitszustands zu spät erkannt und Therapieoptionen verpasst werden. „Es ist ein großes Potenzial vorhanden, um die Gesundheitsversorgung chronisch kranker Menschen in Deutschland zu verbessern.“

Bislang gebe es nur vereinzelt Telemedizinzentren für Patienten mit Herzinsuffizienz, berichtete van Aalst. Um solche Zentren rational betreiben zu können, sei es wichtig, die in Frage kommenden Indikationen zu bündeln. Dabei macht es nach Überzeugung der DGTelemed keinen Sinn, wenn das Verfahren für jede Indikation erneut das aufwändige GBA-Prozedere durchlaufen und tiefgehend evaluiert werden muss. „Es muss schneller gehen, denn das Telemonitoring ist keine neue Methode, sondern eine Prozessverbesserung“, sagte Rainer Beckers, Geschäftsführer des Zentrums für Telematik und Telemedizin in Hagen.

Entlastung für die Praxen

Auch wenn manche Ärztinnen und Ärzte dem Telemonitoring skeptisch gegenüberstehen, überwiegen nach Einschätzung von Marx die Befürworter. „Wir gehen davon aus, dass es genug Kolleginnen und Kollegen gibt, die es für sinnvoll erachten und es persönlich nutzen würden.“

Viele Gespräche hätten gezeigt, dass für die Ärzte die Frage entscheidend sei, ob das Telemonitoring die Praxen entlastet oder eher eine weitere Belastung der Praxen bedeutet, berichtete van Aalst. Klar sei, dass beim Telemonitoring die medizinische Versorgung in Hand der Ärzte bleibt. „Es geht darum, die Vitalparameter, die erforderlich sind, konsequent auszuwerten und die Problemfälle von den Nicht-Problemfällen zu differenzieren.“ Dafür müssten die technischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Natürlich gehöre die Interpretation medizinischer Daten in ärztliche Hände, bestätigte Marx. „Aber wir benötigen Technologien für ein tagesaktuelles, arztgeführtes Telemonitoring.“

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