Darlehensverträge ohne Widerrufbelehrung ungültig

DÜSSELDORF (ava). Wenn eine Bank ihre Kunden nicht in einer Widerrufbelehrung darauf hinweist, dass es sich bei einer Finanzierung einer fremdfinanzierten Lebensversicherung um ein verbundenes Geschäft handelt, ist der Darlehensvertrag ungültig und muss rückabgewickelt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Veröffentlicht:

Um eine fremdfinanzierte Altersvorsorge mit der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment abzuschließen, hatten zwei Kunden in den Jahren 2002 bzw. 2004 einen Kredit bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) aufgenommen. Die Erträge aus der Versicherung entwickelten sich nicht wie erwartet und reichten nicht, um die laufenden Zinszahlungen zu decken.

Die Kunden kündigten die Darlehensverträge und bekamen vor Gericht Recht. Eine Sprecherin der apoBank wies darauf hin, dass es sich um zwei Einzelfälle gehandelt habe.

Az.: I-9 U 150/10 und 151/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Klinikmanagement

Welcher Weg führt aus der KIS-Misere?

Apotheken

Wahlwiederholung zum ABDA-Präsidium: Overwiening gegen Preis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfang der Bundesärztekammer und ÄK Berlin

Lauterbach sagt bei Verbleib im Amt GOÄ-Novelle zu

Lesetipps
Eine Person weigert sich, Alkohol zu trinken.

© Pormezz / stock.adobe.com

Suchtmedizin

Evidenzbasierte Strategien gegen Alkoholabhängigkeit

Eine Ärztin untersucht die Hand eines älteren Patienten in einer Klinik.

© Drazen / stock.adobe.com

ACR-Kongress

Fünf M für eine bessere Versorgung älterer Rheumapatienten