Das gibt's: Praxisnachfolger, die Schlange stehen

Junge Ärzte, die in ländliche Arztpraxen wollen? Die gibt es laut Praxisberater Georg Kirschner zu Hauf. Ärzte müssten nur kreativ an die Suche herangehen - und den Nachfolgern konkrete Tipps geben.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Schon in der Ausschreibung des Praxissitzes gilt es, sich von anderen Ärzten abzuheben.

Schon in der Ausschreibung des Praxissitzes gilt es, sich von anderen Ärzten abzuheben.

© Frisco Gentsch / dpa

DÜSSELDORF. Der Markt für Praxisnachfolger ist hart umkämpft. Doch wer kreativ an die Suche eines potenziellen Nachfolgers herangeht, der hat laut Georg Kirschner von der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG gute Chancen, auch einen passenden Nachfolger zu finden.

Dabei helfen Praxisabgebern gerade auch die neuen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes - und die Tatsache, dass die Medizin zunehmend weiblich wird.

Teilzeitstellen überwiegend von Ärztinnen gefordert

Zwar gelte für die gesamte Generation y - so nennt Kirschner die nach 1980 geborenen Ärzte, die künftig in die Praxen strömen -, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz oben im Wertesystem stehe. Aber noch bleibt es dabei: Teilzeitstellen auch in der Medizin werden überwiegend von Frauen in Anspruch genommen. Diese seien aber im Klinikalltag kaum zu realisieren.

Deshalb, so Kirschner auf einem Praxisnachfolgeseminar für Ärzte in Düsseldorf, gehe das Stimmungsbild der jungen Mediziner - vor allem der Frauen - eher pro Praxis. Sofern man ihnen zeige, dass das wirtschaftliche Risiko der Freiberuflichkeit auch tragbar sei. Und eben hier seien die Praxisabgeber gefragt.

Ärzte, die einen Nachfolger suchen, sollten sich nicht nur auf die Ausschreibung ihrer Praxis konzentrieren, sondern in einen aktiven Dialog mit potenziellen Nachfolgern treten und diesen konkrete Tipps für die Arbeit als Niedergelassene geben.

Kirschner: "Schlagen Sie etwa einer jungen Ärztin vor, die eigentlich in Teilzeit arbeiten will, dass sie die Leistung zwar runterfahren könnte, aber ohne die Gesamt-Fallzahl zu senken. Nämlich, indem sie nur drei Tage die Woche arbeitet und sich für die übrigen Tage einen angestellten Kollegen mit in die Praxis holt."

Es lohnt sich, Berufspendler gezielt anzusprechen

Der angestellte Kollege könne dann wiederum zusätzlich in einer Klinik arbeiten, falls ihm die zwei Tage verdienstmäßig zu wenig seien. "Dann ist auch ein Kaufpreis von 150.000 Euro stemmbar", sagte Kirschner.

In Zukunft mache das Versorgungsstrukturgesetz die Nachbesetzung aber auch einfacher, denn die Residenzpflicht falle weg. Damit liege das Einzugsgebiet von Praxen, was den Wohnort der Bewerber angehe, bei gut 35 bis 40 Kilometer, so die Erwartung von Kirschner, wenn nicht gar höher. Das könnte vor allem Landarztpraxen helfen. Und das sollten die Praxen gezielt in ihre Ausschreibungen mit aufnehmen.

Doch was ist noch wichtig bei der Ausschreibung? "Schreiben Sie doch mal in Ihre Anzeige rein ,ideale Bedingungen für zwei Frauen auf einem Kassensitz‘", so Kirschner. Das habe er einmal bei einer Praxis, die er beraten habe, ausprobiert und damit 15 Bewerbungen von Nachwuchsmedizinerinnen erhalten.

Aber auch das gute alte Job-Sharing lasse sich mit den neuen Möglichkeiten kombinieren und so als Instrument zur Generierung von Praxisnachfolgern nutzen. Wie es geht? Die Praxis suche sich einen Job-Sharing-Partner und nehme die maximal drei Prozent Leistungsausweitung in Anspruch.

Nun sei klar, erklärte Kirschner, dass sich mit diesen drei Prozent nicht eine volle Stelle des Job-Sharing-Partners finanzieren lasse. Hier kämen nun die neuen Möglichkeiten der Nebentätigkeit ins Spiel. Die sind nämlich zeitlich nicht mehr begrenzt.

Job-Sharing und Teilzeit als attraktives Kombi-Angebot

So könne der Partner in einer Nebentätigkeit weiter in einem MVZ oder einer Klinik arbeiten. Dabei müsse der Praxisinhaber während des Job-Sharing noch nicht einmal eine Vermögensbeteiligung eingehen. Es müsse lediglich eine Gewinnbeteiligung des Partners geben, so Kirschner, damit nicht der Eindruck einer Scheinselbstständigkeit entstehe.

Wer seinen Wunschkandidaten gegenüber der KV durchbringen will, hat übrigens noch eine Möglichkeit: Er könne diesen ein, zwei Mal als Vertretung in der Praxis arbeiten lassen - sollte dazu aber einen Vertrag aufsetzen und ihn dem jungen Kollegen in die Hand geben.

Damit werde er der gesetzlichen Regelung aus Paragraf 103 Absatz 4 SGB V, die besagt, dass ein angestellter Arzt der Praxis vom Vergabeausschuss bevorzugt berücksichtigt werden muss, bereits gerecht.

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