Positionspapier Telemedizin
Digi-Verband: Videosprechstunden-Abrechnung „unnötig kompliziert gestaltet“
Die Neuregelungen zur telemedizinischen Versorgung gehen dem Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung an einigen Stellen nicht weit genug. Er sieht einiges an Nachbesserungsbedarf.
Veröffentlicht:Berlin. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) appelliert an den Gesetzgeber, telemedizinische Sprechstunden aufzuwerten. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Verband am Montag veröffentlicht hat. Darin nimmt er Stellung zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Der Kabinettsentwurf sieht die Ausweitung der Telemedizin vor sowie einige Neuregelungen. Die gehen dem SVDGV, der die Interessen der Telemedizinanbieter in Deutschland vertritt, nicht weit genug. Er fordert in seinem Positionspapier daher unter anderem, die Abrechnungsmodalitäten für Videosprechstunden zu vereinfachen und praxisnäher auszurichten. Mit den aktuellen Regelungen im EBM sei die Abrechnung von Videosprechstunden „unnötig kompliziert gestaltet“, heißt es in dem Positionspapier.
Weiter fordert der SVDGV eine „gleichwertige Vergütung für Videosprechstunden und Sprechstunden vor Ort“. Im Kabinettsentwurf ist vorgesehen, den Anteil an abrechenbaren Videosprechstunden auf 30 Prozent der ärztlichen Leistungen im Quartal zu begrenzen. Auch die Anzahl der Behandlungsfälle im Quartal, in denen ausschließlich Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden, soll auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle begrenzt werden. „Diese Regelungen stellen unnötige Barrieren für die Durchführung von Videosprechstunden dar und stehen im Widerspruch zu einer modernen Versorgungspraxis. Sowohl die Abschläge als auch die prozentuale Begrenzung sind daher aufzuheben“, heißt es dazu vom SVDGV.
Videosprechstunden ortsungebunden ermöglichen
Außerdem sollte es der Gesetzgeber nach Ansicht des SVDGV die Grundlagen dafür schaffen, dass Videosprechstunden künftig auch außerhalb der von den KVen autorisierten Nebenbetriebsstätten möglich sind. „Vielmehr ist Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Bundesmantelvertrags für Ärzte, weitere Orte zu wählen, von dem aus eine Videosprechstunde durchgeführt werden kann.“
Der Kabinettsentwurf zum DVPMG sieht die Einrichtung eines zentralen Vermittlungsportals für telemedizinische Termine vor. Die Zentralisierung könnte laut SVDGV „zu einer Monopolstellung führen, die bestehende Telemedizinanbieter wirtschaftlich benachteiligen würde“. Und weiter: „Die Einrichtung eines zusätzlichen Vermittlungsportals ist damit unnötig. Mindestens aber ist bei Errichtung eines zentralen Portals dafür zu sorgen, dass alle bestehenden Telemedizinanbieter ihre Dienste unmittelbar und schlank in das Portal integrieren können“. (mu)