„Digitale Pflege-Helfer“

Verordnung für Digitale Pflegeanwendungen in Kraft getreten

Kassen und Anbieter versprechen sich viel Potenzial von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Die entsprechende Verordnung legt Anforderungen und Vergütungsansprüche der Anbieter zu Lasten der Kassen fest.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Digitale Helfer sollen Pfleger und pflegende Angehörige im Versorgungsalltag unterstützen, so die Hoffnung.

Digitale Helfer sollen Pfleger und pflegende Angehörige im Versorgungsalltag unterstützen, so die Hoffnung.

© and.one / stock.adobe.com

Berlin. Am Freitag (7.Oktober) ist die schon vor der Bundestagswahl im September 2021 von der Health-IT-Branche als dringend notwendige Leitplanken eingeforderte Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) in Kraft getreten.

Für die Hersteller heißt das nun, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BrArM) nun analog zu den seit Oktober 2020 zu Lasten der GKV rezeptierbaren Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) für die Zertifizierung der eingereichten Lösungen und die Eintragung im entsprechenden BfArM-Register zuständig ist.

Der Website der Bonner Behörde ist zu entnehmen, dass sie ebenfalls einen ergänzenden umfassenden Leitfaden sowie ein DiPA-Antragsportal bereitstellen wird. Eine Antragstellung außerhalb des Antragsportals sei explizit nicht möglich, heißt es.

Zudem will das BfArM „umfangreiche Beratungsmöglichkeiten zur DiPA, der Antragstellung, dem Nachweis des pflegerischen Nutzens und vielen weiteren Aspekten anbieten.“

Entsprechende Beratungen seien allerdings erst auf Basis der geltenden Rechtsverordnung möglich – theoretisch also seit dem 7. Oktober. Das BfArM werde weiter informieren, wenn es soweit ist, ist dazu auf der Behörden-Website zu lesen.

Paragraf 40a regelt Anforderungen an digitale Pflege-Helfer

Pflegebedürftige haben nach Paragraf 40a SGB XI Anspruch auf „Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken, soweit die Anwendung nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten ist.“

Die Kassen reagieren grundsätzlich positiv auf das DiPA-Leistungsversprechen, befürchten aber indirekt wieder „Mondpreise“, wie sie diese bei DiGA-Anbietern monierten. Dass die Vergütungsfrage wieder im Schiedsverfahren endet, ist also nicht ausgeschlossen.

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA oder doch lieber App?

Das könnte Sie auch interessieren
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

© Solventum Germany GmbH

Solventum Spracherkennung

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

Anzeige | 3M Healthcare Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass eine chronische Lebererkrankungen ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer akuten Pankreatitis ist. Sie betonen aber, dass für eine endgültige Schlussfolgerungen die Fallzahlen teils zu gering und die Konfidenzintervalle zu weit sind.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Mehr Komplikationen, höhere Sterblichkeit

Akute Pankreatitis plus CLD – eine unheilvolle Kombination

Einweg-E-Zigaretten

© Moritz Frankenberg / dpa

Vaping

Konsum von fruchtigen E-Zigaretten im Trend