Regierung gibt bekannt

E-Card kostet über eine Milliarde

Ab 2015 gilt in Praxen nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Die Einführung der E-Card wird dann schon über eine Milliarde Euro gekostet haben - und es wird wohl noch teurer.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die E-Card könnte noch teurer werden als gedacht.

Die E-Card könnte noch teurer werden als gedacht.

© Techniker Krankenkasse

BERLIN. An einer Tatsache lässt die Bundesregierung nicht rütteln: Ab Januar 2015 ist nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis für Kassenpatienten beim Arzt zulässig.

Allein bis dahin werden die Einführung der eGK und der Aufbau der zugehörigen Telematikinfrastruktur die Kassen rund eine Milliarde Euro gekostet haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Bis Ende 2015 sollen voraussichtlich weitere 200 Millionen Euro auf der Kostenseite dazukommen. Welche Effizienzpotenziale die neue Karte samt Telematikinfrastruktur im Gegenzug bietet, lasse sich jedoch noch nicht sagen, so die Regierung, da die Einführung und Umsetzung "wesentlich von den künftigen Entscheidungen der Organisationen der Selbstverwaltung" abhänge.

Ziemlich sicher ist aber, dass es mit der Gesundheitskarte auch eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird. Nach Antwort der Bundesregierung ist die ePA notwendig, damit Patienten ihren Ärzten tatsächlich wichtige medizinische Daten zur Verfügung stellen können.

Denn auf der Gesundheitskarte selbst werden solche Daten nicht gespeichert. Und nur über das ePA-System wird auch die Zugriffskontrolle funktionieren, die bei den Patienten liegen soll.

E-Card mit PIN

Alle medizinischen Daten - mit Ausnahme der Notfalldaten - sind nur einlesbar, wenn der Patient in der Praxis seine E-Card steckt und die zugehörige PIN eingibt.

Aber auch der Arzt muss über seinen Heilberufeausweis und zugehörige PIN nachweisen, dass er zum zugriffsberechtigten Personenkreis gehört. Dieses Zwei-Schlüsselprinzip soll für die Sicherheit der Daten sorgen. Alle medizinischen Daten werden dabei "versichertenindividuell verschlüsselt gespeichert", heißt es.

Wann genau die elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, ist jedoch noch ungewiss. Dafür würden noch nicht die nötigen Konzepte der Selbstverwaltung vorliegen, schreibt die Regierung.

Daraus ergibt sich zum einen die Chance für die Ärztevertreter, die ePA aktiv mitzugestalten. Zum anderen sagt die Regierung sehr deutlich, dass die gesetzliche Regelung zur eGK mehr vorsieht als eine bloße Netzstruktur zwischen Leistungserbringern. Die Daten werden also irgendwo zentral abgelegt werden müssen.

Die Daten würden dabei jedoch auf verteilten Servern und nicht allesamt nur auf einem Zentralserver gespeichert, so die Bundesregierung.

Dennoch moniert Kathrin Vogler, bei den Linken für E-Health zuständig: "Eine zentrale Speicherung der Patientendaten und ein Online-Zugriff auf diese Daten von Hunderttausenden von Rechnern aus sind leider überhaupt nicht vom Tisch."

Vogler geht noch weiter: "Die Konzepte zum weiteren Ausbau der Telematik-Infrastruktur sind an vielen Stellen noch so wenig weit entwickelt, dass auch das Schlimmste möglich ist."

Kein "Generalschlüssel"

Immerhin: Ein "Generalschlüssel" für den Zugriff auf die Patientendaten wird es nach Angaben der Bundesregierung nicht geben. Vergisst ein Patient oder Arzt seine PIN, hat er noch - wie bei Handyverträgen - eine PUK (Personal Unblocking Key) zum Freischalten und Anlegen einer neuen PIN zur Verfügung. Geht auch dieser verloren, müsse eine neue Gesundheitskarte ausgestellt werden.

Und auch die Patientenakte müsste dann neu angelegt werden. Da die in der ePA gespeicherten Daten aber zusätzlich bei den behandelnden Leistungserbringern vorhanden seien, sollte dies kein Problem sein, so die Meinung der Bundesregierung.

Insbesondere die hausärztliche Versorgung umfasse auch die Dokumentation und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung, heißt es. Im Prinzip sieht die Regierung damit vor allem die Hausärzte in der Pflicht.

Beim Thema Sicherheit verweist die Regierung in ihrer Antwort hingegen auf die enge Zusammenarbeit von gematik mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesdatenschutzbeauftragen.

Die Sicherheitsvorgaben würden zudem kontinuierlich an die technischen Möglichkeiten und die aktuelle Bedrohungslage angepasst. Zusätzlich arbeite die Bundesregierung derzeit an einem Gesetz zur IT-Sicherheit, das klare Vorgaben für Betreiber solch kritischer Infrastrukturen beinhalte.

Dennoch gesteht die Regierung ein, dass "absolute Sicherheit" nicht erreicht werden könne.

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