Berufsbedingte Asbestose
EU-Parlament: Plädoyer für Asbest-Strategie
Berufsbedingte Asbestosefälle bleiben laut EU-Parlament eine der größten arbeitsmedizinischen Herausforderungen in der EU. Unter anderem forden die Abgeordneten den Arbeitsplatzgrenzwert herabzusetzen.
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Auch die EU selbst hat ihre leidige Erfahrung mit Asbest. Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel musste Anfang 1992 geräumt werden, nachdem lebensgefährliches Asbest aus den Deckenverkleidungen rieselte. Jahrelang stand der Bau leer, bevor sich der belgische Staat als Besitzer zur Sanierung entschloss.
© Jussi Nukari HAL52 / picture-alliance
Brüssel. Asbest und berufsbedingte Asbestosefälle bleiben nach Ansicht des EU-Parlamentes eine der größten arbeitsmedizinischen Herausforderungen in der EU. Bis zu 90 .000 Todesfälle pro Jahr seien asbestassoziiert. Daher haben die Abgeordneten Ende Oktober eine Entschließung angenommen, in der sie eine europäische Strategie für die Beseitigung von Asbest und die Verbesserung der bestehenden Vorschriften zum erhöhten Schutz gefährdeter Arbeitnehmer fordern.
Sie wollen den Grenzwert für die Exposition senken, verpflichtende Untersuchungen einführen und die Entfernung von Asbest vor Beginn von Renovierungsarbeiten sicherstellen. Außerdem forderten sie, dass alle asbestbezogenen Verdachtsfälle auf Berufskrankheit anerkannt werden, damit die Opfer eine angemessene Entschädigung erhalten können.
Unter dem Dach der EU-Asbest-Strategie sollten neue Legislativvorschläge initiiert und eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest angestoßen werden – einschließlich einer Bewertung verschiedener Arten von Asbestfasern und ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Gutachten fordern die Abgeordneten, den derzeit geltenden verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von derzeit 0,1 Fasern/cm3 auf 0,001 Fasern/cm3 zu senken.
Im Rahmen von „Eine Renovierungswelle für Europa“ – den Plänen der EU-Kommission, die Renovierung von 35 Millionen Gebäuden bis 2030 zu finanzieren – fordern die Abgeordneten eine dringende und obligatorische Asbestuntersuchung und die Entfernung von Asbest aus Gebäuden, bevor mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden kann. Alle verfügbaren EU-Mittel sollten bereitgestellt werden, um die finanziellen und administrativen Auswirkungen dieser Verpflichtung abzumildern, und es sollten Übergangsfristen eingeführt werden.
Gefordert wird zudem die Einrichtung nationaler digitaler Register für Asbest und andere gefährliche Stoffe in öffentlichen und privaten Gebäuden. Eine Rahmenrichtlinie sollte die Mindeststandards für diese Register festlegen.
Die Abgeordneten fordern die Kommission auch auf, einen Vorschlag für die Mitgliedstaaten vorzulegen, eine Ombudsperson einzurichten, die Opfern von Berufskrankheiten mit einer langen Latenzzeit hilft. Die Latenzzeit bei Asbestose liegt im Mittel bei rund 20 Jahren. (maw)