Außergerichtliche Streitschlichtung

Ehemaliger BSG-Präsident Rainer Schlegel wird PKV-Ombudsmann

Die privaten Krankenversicherer haben das Amt des PKV-Ombudsmanns prominent besetzt. Professor Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, ist ab 1. November der neue Schlichter.

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Rainer Schlegel

Neuer Ombudsman der PKV: Professor Rainer Schlegel.

© privat

Berlin. Ein renommierter Jurist ist künftig für die außergerichtliche Streitschlichtung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zuständig. Der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) Professor Rainer Schlegel übernimmt am 1. November das Amt des Ombudsmanns für die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Er folgt auf den FDP-Politiker Heinz Lanfermann, der im Juni dieses Jahres im Alter von 74 Jahren verstorben ist. Lanfermann war seit Anfang 2014 für die Streitschlichtung in der PKV zuständig. Zurzeit führt sein Stellvertreter Wilhelm Schluckebier die Amtsgeschäfte in der Ombudsstelle in Berlin. Schluckebier war bis zum 30. März 2024 Versicherungsombudsmann, also für alle Bereiche der Versicherung außer der PKV zuständig.

Der 66-jährige Schlegel war von 2016 bis zu seiner Pensionierung Ende Februar 2024 Präsident des BSG in Kassel. Er war die meiste Zeit seines Berufslebens als Sozialrichter tätig. 1997 kam Schlegel zum BSG. Die Tätigkeit dort unterbrach er, um ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wechseln, wo er von 2010 bis Ende 2013 Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz war. Danach ging er ans BSG zurück und wurde dort im Juli 2014 Vizepräsident, im Oktober 2016 dann Präsident.

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Die Schlichtungsstelle arbeitet seit 2001

„Professor Dr. Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung“, sagt der Vorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm. „Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird.“

Die Schlichtungsstelle ist 2001 gegründet worden. Sie richtet sich an Kundinnen und Kunden, die mit dem Vorgehen ihres PKV-Anbieters nicht einverstanden sind. Die außergerichtliche Schlichtung ist für sie kostenlos.

Der PKV-Ombudsmann – bislang hat noch keine Frau dieses Amt ausgeübt – prüft den Sachverhalt und spricht eine Empfehlung aus. Sie ist nicht bindend für die Unternehmen, in den allermeisten Fällen folgen die Versicherer aber dem Vorschlag des Schlichters. (iss)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 13.10.202400:17 Uhr

"1997 kam Schlegel zum BSG. Die Tätigkeit dort unterbrach er, um ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wechseln, wo er von 2010 bis Ende 2013 Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz war."
Seine Zuständigkiet betraf also insbesondere "Arbeitsschutzrecht-A r b e i t s m e d i z i n-Prävention nach dem SGB VII" (BMAS-Abtlg. III / III b 1). Leider hat er danach vor Allem bzgl. der Vollbeweisanforderungen beim Tatbestandmerkmal "Einwirkung" (*) im Berufskrankheiten(BK)-Verfahren in vielen abgelehnten Verdachtsfällen offensichtlich wenig helfen können (vgl. Müsch: BK-Präventionsprobleme unseres "Dualen Arbeitsschutzsystems", Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 42-43, 8/2022. (*vgl. § 21. Abs, 1 ArbSchG).

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