Zwischenbilanz
Ein Jahr eAU: Viele Arbeitgeber halten an Papierform fest
Haus- und Facharztpraxen stellen fleißig elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, berichtet der GKV-Spitzenverband. Ein Drittel davon scheint indes gar nicht von den Firmen abgerufen zu werden.
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Die gute alte Tradition, sich von seinen Mitarbeitern im Krankheitsfalle eine Krankmeldung in Papierform vorlegen zu lassen, scheint selbst in Zeiten der eAU noch in vielen Personalabteilungen vorzuherrschen. Das legen zumindest aktuelle eAU-Zahlen der Kassen nahe.
© Sascha Steinach/ZB/picture alliance
Berlin. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zieht nach einem Jahr elektronischer Krankmeldung (eAU) eine positive Bilanz. Wie er am Freitag in Berlin erinnerte, sei die eAU die erste große digitale Anwendung, die sich flächendeckend in der Gesundheitsversorgung etablieren konnte.
Basierend auf den Zahlen von Januar bis November 2023, geht der GKV-SV davon aus, dass bis Jahresende Arbeitgebende insgesamt knapp 82 Millionen eAU ihrer Arbeitnehmenden abgerufen haben werden. Pro Monat seien es demnach durchschnittlich 6,8 Millionen gewesen – mit Spitzen im März (8,9 Millionen) und November (9,1 Millionen).
GKV-SV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer merkt dazu an: „Die elektronische Krankmeldung funktioniert – das belegen die Zahlen des ersten Jahres im Regelbetrieb. Dass sich die Anwendung flächendeckend etabliert hat, ist ein großer Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ich hoffe, dass auch die beiden anderen tragenden Säulen der Digitalisierung, das eRezept und die elektronische Patientenakte, ebenso erfolgreich werden.“
Ärztinnen und Ärzte nutzen die eAU häufiger als Arbeitgebende
Offensichtlich machten aber nicht alle Unternehmen von dem eAU-Abruf Gebrauch, wie der GKV-SV weiter informiert. Ärztinnen und Ärzte übermittelten demnach die Krankmeldungen ihrer Patientinnen und Patienten direkt und digital an deren Krankenkasse – im Schnitt monatlich 9,5 Millionen.
Dass von den Firmen nicht alle eAU abgerufen würden, könne verschiedene Gründe haben. Unter anderem sei zu vermuten, dass einige arbeitnehmerseits noch immer eine Krankmeldung auf Papier verlangten.
Unabhängig davon verweist der GKV-Sv auch darauf, dass das eAU-Verfahren das Krankmeldungsgeschehen vollständiger abbilde als dies bisher möglich gewesen sei und so einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der abhängig Beschäftigten verschaffen könne. (eb)