Kommentar

Ein neuer Zentralismus

Gesundheitsminister Spahn will den Bundesbehörden BfArM und PEI mehr Macht bei Medizinprodukten geben. Gegen diesen neuen „Zentralismus“ braucht es schon gute Argumente.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Erinnern Sie sich? Vor wenigen Wochen ging es noch um die Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten. Engpässe drohten, weil es europaweit nicht genügend Benannte Stellen gibt, die die Zulassung nach neuem EU-Recht vornehmen können.

Die Zeit drängt, weil die EU-Verordnung, im Jahre 2017 beschlossen, zum 26. Mai 2020 auch in Deutschland gilt. Gesundheitsminister Spahn hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder bei seinen 27 Kollegen dafür eingesetzt, eine europaweite Übergangsregelung zu vereinbaren. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite ist, dass Spahn den Zeitpunkt nutzt, um mit seinem Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU auch die Verantwortlichkeiten neu zu definieren. Bundes- vor Landeskompetenz, lautet die Devise. Und damit wird er reüssieren können. Immerhin geht es um Fragen der Sicherheit, für die bislang die Länder zuständig waren. Es braucht gute Gründe, gegen einen solchen „Zentralismus“ zu argumentieren.

BfArM und PEI übernehmen damit eine große Verantwortung. Zusammen mit den neuen Aufgaben aus dem GSAV und den Überlegungen im DVG wird sich der Fokus verlagern – weg von den Ländern und vom GBA hin zu den beiden Instituten in Bonn und Langen.

Lesen Sie dazu auch: Gesetz vorgelegt: Spahn nimmt Medizinprodukte strenger unter die Lupe

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