Urteil

Einkommensteuererklärung nur auf elektronischem Weg

Veröffentlicht:

NEUSTADT/WEINSTRAßE. Unabhängig von der Höher ihrer Einkünfte müssen Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Auch wenn ein Restrisiko eines Hacker-Angriffs bestehe, sei der Versand der Steuererklärung in Papierform nicht mehr zulässig, entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße (Az.: 1 K 2204/13).

Es wies damit einen nebenberuflichen Fotografen, Autor und Tauchlehrer ab. Das Gesetz schreibe Selbstständigen die elektronische Steuererklärung ab einem Gewinn von mehr als 410 Euro jährlich zwingend vor.

Das Restrisiko eines Hacker-Angriffs sei zumutbar. Auch Steuerdaten in Papierform seien nicht absolut sicher. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Metaanalyse von zehn RCT-Studien

Antiemetische Therapie: Ein Tag Dexamethason genügt

Lesetipps
Eine Frau mit diversen Erkrankungen

© Sebastian / stock.adobe.com / generated AI

Diagnose-Prävalenzen

Wo Autoimmunerkrankungen besonders häufig auftreten

Verpackung des Wirkstoffs Tirzepatid (Mounjaro) mit Aufziehspritze daneben

© Olaf Kunz / stock.adobe.com

SUMMIT-Studie

Tirzepatid auch erfolgreich bei Herzinsuffizienz-Therapie