Kommentar zum Zulassungsurteil
Einsicht ist der erste Weg
Mittwoch war ein Schicksalstag für einen Radiologen in Bayern und eine neue Weichenstellung für die Ärzte insgesamt.
Muss sich ein Arzt schwerwiegende Abrechnungsverstöße vorwerfen lassen, ist künftig nicht mehr unbedingt eine Klage, sondern Einsicht der erste Weg zur Besserung.
Denn das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung aufgegeben, wonach "Wohlverhalten" des Arztes während eines langjährigen Verfahrens die Zulassung retten kann.
Mit allen anwaltlichen Tricks haben betroffene Ärzte daher bislang versucht, ihr Urteil hinauszuschieben. Im konkreten Fall war es sogar das Landessozialgericht selbst, das den Fall auf die "Wohlverhaltensschiene" setzte.
Aber: Was ist Wohlverhalten? Korrekte Abrechnungen sollten selbstverständlich sein und lassen gerade vor dem Hintergrund des sonst drohenden Zulassungsentzugs nicht unbedingt auf Einsicht schließen, argumentierte die KV Bayerns.
Doch was sonst kann ein Arzt nach zugestandenen Fehlern tun, fragte der Betroffene zu Recht. So ist die nun gefundene Lösung konsequent: Vor Gericht soll es um die Sache gehen, nicht um strategische Spiele.
Bei gravierenden Verstößen ist die Zulassung weg. Der Weg für eine Neuzulassung bleibt aber offen.
Lesen Sie dazu auch: BSG urteilt: "Wohlverhalten" des Arztes rettet Zulassung nicht mehr