Bundestag

Endspurt beim E-Health-Gesetz eingeläutet

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht fürs E-Health-Gesetz mitsamt der Änderungsanträge der Koalitionsfraktion gegeben. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

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BERLIN. Gute Aussichten für die elektronische Patientenakte und die Anbindung der Patienten an die Telematikinfrastruktur: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und SPD den Entwurf zum E-Health-Gesetz gebilligt.

Lediglich die Fraktion die Linke stimmte gegen das Gesetzesvorhaben, die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen enthielt sich. Dabei befürworteten die Abgeordneten zuvor mehrheitlich diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktion.

Damit wird die elektronische Patientenakte (E-Patientenakte) nun doch noch fester Bestandteil des Gesetzes, das am Donnerstag im Plenum des Bundestages beschlossen werden soll.

Die Patienten sollen nach den Änderungsanträgen allerdings über ein gesondertes Patientenfach, das getrennt von der E-Patientenakte vorgehalten wird, Einblick in ihre Gesundheitsdaten erhalten.

In dem Fach können Ärzte Befunde und Dokumente aus der Patientenakte hinterlegen. Der Patient soll dort aber auch selbst ermittelte Gesundheitsdaten einstellen und dem Arzt somit zur Verfügung stellen können.

Medikationsplan kommt

Sicher ist auch, dass der Anspruch der Versicherten auf einen Medikationsplan ab drei verordneten Arzneien kommt. Mittelfristig soll dieser dann elektronisch vorliegen und über die Gesundheitskarte abrufbar sein. Ab 2018 sollen zudem die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können.

Ausgedehnt werden damit aber eben auch die Fristen und Sanktionen für Selbstverwaltung und Ärzte, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.

Gesetzt ist dabei der Termin für die Online-Prüfung und -Aktualisierung von Versichertenstammdaten - diese soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden.

Dass die gematik bereits vor dem Gesundheitsausschuss daran gezweifelt hat, dass dieser Termin zu halten ist, scheint die Koalitionsparteien nicht von ihrem Fristen- und Sanktionsplan abhalten zu können.

Keine Mehrheit fanden im Gesundheitsausschuss hingegen die Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte verlangt, die elektronische Gesundheitskarte komplett zu stoppen und stattdessen patientenorientierte Alternativen zu entwickeln.

Den Grünen ging es in ihrem Antrag unter anderem darum, ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps zu etablieren und die Telematikinfrastruktur auf andere Gesundheitsberufe wie die Pflege auszudehnen.

Am 18. Dezember soll das Gesetz dann den Bundesrat passieren. Damit könnte es pünktlich zum Januar 2016 in Kraft treten. (reh)

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