Sachsen
Entlastungstarif für Pflegepersonal am Uniklinikum Dresden vereinbart
Sind zu wenige Pflegekräfte verfügbar, gibt es einen Belastungsausgleich von 15 Prozent. Das ist nur ein Punkt im neuen Entlastungstarifvertrag, der am Uniklinikum Dresden vereinbart worden ist. Das Klinikum zahlt zudem einen Inflationsausgleich und ab Oktober mehr Gehalt.
Veröffentlicht:Dresden. Das Universitätsklinikum Dresden und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen Entlastungstarifvertrag für das Pflegepersonal des Krankenhauses geeinigt. Demnach erhalten alle Vollzeitbeschäftigten im nicht-ärztlichen Dienst eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto, teilte das Klinikum in Dresden mit.
Für Beschäftigte in Teilzeit gelte dies jeweils anteilig. Außerdem sei eine Steigerung der Tabellenentgelte zum 1. Oktober 2023 um fünf Prozent vereinbart worden.
Darüber hinaus gälten am Universitätsklinikum künftig fest definierte Belastungsgrenzen, die zum Beispiel das Verhältnis Pflegeaufwand zum notwendigen Pflegepersonal definierten. Können diese nicht eingehalten werden, bekämen die Beschäftigten einen tariflichen Belastungsausgleich in Höhe von 15 Prozent. Weiterhin seien im Haustarifvertrag weitere belastende Situationen definiert und für die Zukunft geregelt worden.
Angebote zur Vermeidung von Überlastungssituationen
„Wichtig war es uns, nach den Jahren der Pandemie nicht nur Schadensbegrenzung zu betreiben, sondern wirksame Angebote zur Vermeidung von Überlastsituationen zu unterbreiten“, sagte Professor Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums.
„Dazu gehören ein erweitertes Poolkonzept sowie ein Konzept für so genannte Stabilitätsdienste auf freiwilliger Basis mit attraktiv vergüteter Arbeitszeit. Damit können wir in definierten Bereichen zukünftig auf kurzfristige Personalausfälle oder besondere Belastungssituationen reagieren, ohne dass die Mitarbeitenden in der Situation auf sich gestellt sind.“
Die Laufzeit des Haustarifvertrages ende am 31. Dezember 2023. Das jetzt vereinbarte Tarifergebnis stehe noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. (sve)