Kommentar
Entscheidung gegen die Patienten
Die juristischen Auseinandersetzungen um die Ausnahmeliste der nicht verschreibungspflichtigen Präparate, die auf Kassenkosten verordnet werden können, dürften mittlerweile diverse Aktenmeter füllen.
Im Streit um Mistelpräparate ist jetzt die Entscheidung gefallen. Sie sollen nach einer Klarstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nur in der palliativen Krebstherapie auf Kassenkosten verordnet werden dürfen.
Vor dem Bundessozialgericht hatte die Entscheidung des GBA gegen die Rechtsaufsicht der Bundesregierung Bestand.
Nicht entschieden hat das Gericht über die Wirksamkeit der Mistelpräparate. Ärzte, die mit der Therapie gute Erfahrungen gemacht haben, dürfen zwar weiter Mistelpräparate verordnen, allerdings nicht mehr auf dem Kassenrezept.
Das gilt, sobald die Urteilsgründe in einer relevanten Fachzeitschrift, wie der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht sind. Das wird voraussichtlich am 22. September der Fall sein.
So bleiben nur noch wenige Tage, Mistelpräparate ein letztes Mal auf dem Kassenrezept zu verordnen.
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